Architektenrecht


Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung in den nachfolgenden Bereichen:

  • Entwurf und Prüfung von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren

  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Honorarforderungen nach der HOAI

  • Abwehr bzw. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Planungs- und/oder Bauleitungsfehlern sowie Baukostenüberschreitungen

  • prozessuale Sicherung und Durchsetzung von Ihren Ansprüchen - bundesweit - vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten