Architektenrecht
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung in den nachfolgenden Bereichen:
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Entwurf und Prüfung von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren
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Durchsetzung bzw. Abwehr von Honorarforderungen nach der HOAI
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Abwehr bzw. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Planungs- und/oder Bauleitungsfehlern sowie Baukostenüberschreitungen
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prozessuale Sicherung und Durchsetzung von Ihren Ansprüchen - bundesweit - vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten