Arzthaftungsrecht

 

In unserem medizinrechtlichen Dezernat betreuen und beraten wir Patienten, Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser u.a.) und Versicherungen.


Dabei steht vor allem die Vertretung im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses im Vordergrund. Hier setzen wir in begründeten Fällen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für den geschädigten Patienten durch, helfen aber auch dem Arzt, sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu Wehr zu setzen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Darüber hinaus vertreten wir die Interessen der Ärzteschaft in allen rechtlichen Problemen, die bei der Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit auftreten. Exemplarisch ist hier das Vertragsarztrecht (z.B. Vertretung in Zulassungsfragen), das ärztliche Berufsrecht (z.B. Approbation, Werbung), das Arzthaftungsrecht und das Arztstrafrecht (z.B. Verteidigung wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs, der fahrlässigen Körperverletzung oder gar der fahrlässigen Tötung) zu nennen.