Betreuungsrecht


Das Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts, welcher sich mit Hilfen für psychisch oder Suchtkranke, geistig Behinderte und anderweitig eingeschränkte Menschen befasst, die eine Unterstützung in ihren rechtlichen Angelegenheiten benötigen.

Im Betreuungsrecht beraten und vertreten wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Vermeidung und Abwehr von Betreuungsanordnungen
  • Professionelle Vorsorgeplanung
  • Vermögensverwaltungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen
  • Rechte von Angehörigen gegenüber Betreuern und Vormundschaftsgericht
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen rund ums Betreuungsrecht
  • Verfahrenspflegschaften
  • Unterbringungsverfahren