Erbrecht


Im Erbrecht beschäftigen wir uns mit allen anfallenden Fallgestaltungen und sind dabei unter anderem in folgenden Bereichen tätig:


  • Testamente und Erbverträge
  • Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
  • Erbschafts- und Schenkungsteuer
  • Unternehmensnachfolge
  • Testamentsvollstreckungen
  • Erbscheinsverfahren
  • Nachlassauseinandersetzungen
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbrecht mit Auslandsbezug
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen


Testamente und Erbverträge

Die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch entspricht nur noch selten der Lebenswirklichkeit und dem "letzten Willen" der Erblasser von heute. In den meisten Fällen ist es nur über ein Testament oder einen Erbvertrag möglich, sicherzustellen, dass nach dem eigenen Tod der eigene "letzte Wille" zu 100 Prozent umgesetzt wird. Ein fehlendes oder unwirksames Testament führt häufig dazu, dass nicht einmal wichtigste Anliegen, wie die Absicherung des Partners oder die Fortführung des eigenen Unternehmens gewährleistet sind.


Vermeidung von Steuerfallen

Testamente, die scheinbar den Interessen der Erben entsprechen, können einen steuerlichen Super-GAU bedeuten. Mit einer durchdachten Gestaltung von Testamenten durch unsere Kanzlei vermeiden Sie mögliche "Steuerfallen".

Unternehmensnachfolge

Nicht erst im hohen Alter braucht ein Unternehmer in der heutigen Zeit eine durchdachte Nachfolgeregelung - eine solche empfiehlt sich ohnehin in jedem Alter. Schon Unternehmensgründer im Alter von 20 bis 30 Jahren müssen heute beispielsweise, um beim Rating nach Basel II Pluspunkte zu sammeln und entsprechend günstige Kredite zu erhalten, eine schlüssige Unternehmensnachfolgeregelung nachweisen.

Streit zwischen den Erben

Erbengemeinschaften streiten häufig und heftig. Wir unterstützen Erben bei der Durchsetzung ihrer Rechte und bei der Lösung von Konflikten. Wir vermitteln zwischen den Parteien, sorgen für Interessenausgleich und organisieren die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses.

Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung

Wer enterbt wurde, geht in der Regel nicht leer aus. Häufig besteht nicht nur ein Anspruch auf den Pflichtteil (hälftiger gesetzlicher Erbteil), sondern auch ein Anspruch auf sogenannte Pflichtteilsergänzung wegen möglicher Schenkungen, welche der Erblasser vor seinem Tod bewirkt hat.

Testamentsvollstreckung

Um Streit unter Erben zu vermeiden, können Erblasser eine Testamentsvollstreckung anordnen. Ein versierter Testamentsvollstrecker aus unserer Kanzlei sorgt dafür, dass alle Anordnungen des Erblassers auch entsprechend umgesetzt werden.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Was ist zu tun, um für Alter und Krankheit vorzusorgen? Wer soll entscheiden, wenn eigene Entscheidungen nicht mehr möglich sind? Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die für Sie optimalen Verfügungen und Vollmachten zu formulieren.