Gesellschaftsrecht

Unser Wirtschaftsleben ist geprägt von Unternehmen, die in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft betrieben werden. Der persönlich haftende Einzelunternehmer wird immer seltener. Aus diesem Grunde ist das Gesellschaftsrecht eine tragende Säule des gesamten Wirtschaftslebens.


Im Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Sie daher in folgenden Angelegenheiten:

  • Personengesellschaftsrecht (GbR OHG; KG, GmbH & Co.KG)
  • Kapitalgesellschaftsrecht (GmbH, AG, Ltd.)
  • Vorbereitung und Durchführung der Gründung von Gesellschaften
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen (inkl. Vertragsgestaltung bei Gesellschafterwechsel)
  • Unternehmensnachfolge
  • Übertragung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Gesellschaftsanteilen
  • Haftung der Gesellschaft, der Gesellschafter sowie der Geschäftsführung
  • Vorbereitung, Begleitung oder Leitung von Gesellschafterversammlungen
  • Auseinandersetzungen zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter oder zwischen Gesellschaftern untereinander
  • Anstellung und Abberufung von Geschäftsführern
  • Unternehmen in der Krise (Auseinandersetzung, Liquidation, Insolvenz u.a.)