Handelsvertreterrecht
Das Handelsvertreterrecht regelt die Details der Tätigkeit eines Handelsvertreters. Es ist in den Paragraphen 84-92c des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Das Gesetz definiert in § 84 HGB einen Handelsvertreter als einen selbstständigen Gewerbetreibenden, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Als Selbstständiger in diesem Sinne gilt, wer seine Arbeitszeit im Wesentlichen selbst bestimmen und seine Tätigkeit frei gestalten kann. Ein Handelsvertreter ist also nicht weisungsgebunden und trägt das unternehmerische Risiko.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Problembereichen des Handelsvertreterrechts:
- Handelsvertretervertrag
- Rechte und Pflichten des Handelsvertreters
- Rechte und Pflichten des vertretenen Unternehmers
- Vergütung des Handelsvertreters
- Beendigung des Vertrages
- Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
- wettbewerbsrechtliche Verstöße
- Vertreter ausländischer Unternehmen
- Wettbewerbsabreden/-verbote
- Verjährung der Ansprüche