Insolvenzrecht

 

Von der Insolvenzsituation können Sie in zweifacher Hinsicht betroffen sein: Sie - oder Ihr Unternehmen - befinden sich in einer wirtschaftlichen Krise, oder aber Sie selbst haben mit einem insolvenzreifen Vertragspartner zu tun. In beiden Fällen können wir Sie umfassend und kompetent beraten:

Eine Unternehmenskrise muss nicht zur Insolvenz führen, wenn sie rechtzeitig erkannt und mit einem erfolgreichen Sanierungskonzept überwunden werden kann. Aufgrund langjähriger und bewährter Zusammenarbeit mit renomierten Steuerberater- und Wirtschaftsprüfern können wir das hierfür erforderliche betriebswirtschaftliche und juristische Know-How zusammenführen.


 

In diesem Rahmen bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen:

  • Beratung bei der Sanierung von Unternehmen
  • Erarbeitung von Sanierungskonzepten
  • Verhandlungsführung mit Banken und sonstigen Gläubigern
  • Beratung bei Betriebsschließungen
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Beratung beim Verkauf von Unternehmen
  • Maßnahmen im Vorfeld einer Insolvenz
  • Pflichten und Haftungsrisiken der Organe von
    Kapitalgesellschaften (Geschäftsführer/Vorstand)
  • Insolvenzantragstellung
  • Vertretung des Schuldners im Insolvenzverfahren und im Vorfeld der Insolvenz
  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung


Auch wenn Sie sich als Privatmann in einer wirtschaftlichen Krise befinden können Sie jederzeit auf eine kompetente Beratung und ggf. Vertretung Ihrer Interessen durch unsere Kanzlei vertrauen. Ob im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung im Vorfeld einer Privatinsolvenz, der Antragstellung oder auch der Vertretung des Schuldners im Insolvenzverfahren können wir Ihre Interessen und Rechte wahrnehmen.

 

Schließlich müssen Sie Ihre Rechte schnell sichern, wenn einer Ihrer Vertragspartner insolvent wird oder zu werden droht. Hier helfen wir Ihnen bei der Vertragsabwicklung und beraten Sie insbesondere bei der erforderlichen Absicherung Ihrer Ansprüche.