Internetrecht

 

Internetrecht, Computerrecht, EDV-Recht oder Onlinerecht dienen als Oberbegriffe für alle rechtlichen Probleme, die aus der Verwendung des Internet entstehen können. Internetrecht ist kein eigenes klassisches Rechtsgebiet wie Strafrecht, Zivilrecht oder öffentliches Recht. Internetrecht ist vielmehr eine Schnittstelle zu anderen Rechtsgebieten im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets. Entgegen dem weit verbreiteten Irrglauben vieler User ist das Internet jedoch kein rechtsfreier Raum, auch wenn es den Anschein von Anonymität bietet und grenzüberschreitende Handel oder das Ersteigern von Waren und Dienstleistungen ermöglicht.

 

Unsere Kanzlei hat einen besonderen Schwerpunkt im Internetrecht. Nur wer sich an die Geschwindigkeit und Dynamik des Internets mit seinen ständigen Neuerungen in technologischer und rechtlicher Sicht anpasst, kann auf die veränderten Bedingungen richtig reagieren. Dies ist nicht nur für den Laien kaum überschaubar, so dass rechtliche Unterstützung oft dringend angeraten ist.

 

So lassen sich zum Beispiel durch eine frühzeitige rechtliche Beratung des Kunden bereits im Vorfeld komplexer IT-Projekte, insbesondere vor Vertragsschluss, typische Fehler vermeiden, insbesondere durch die richtige Strukturierung der Startphase, Präzisierung der geschuldeten Leistungen, der Fälligkeit der Vergütung sowie der entsprechenden Verantwortlichkeiten der Parteien.



Neben der Beratung im Vorfeld prüfen und erstellen wir  entsprechende IT-Verträge, insbesondere komplexe Softwareerstellungs-, Softwareanpassungsverträge, Softwarepflegeverträge, Lizenzverträge sowie entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen.

 

Darüber hinaus beraten wir Unternehmer im stetig wachsenden Segment des E-Commerce, über das jährlich neue Rekordumsätze erzielt werden. Diese Entwicklung hat zahlreiche neue Rechtsfragen aufgeworfen.

Diese beziehen sich hauptsächlich auf die rechtskonforme Ausgestaltung des Fernabsatzhandels bzw. Internethandels, d.h. im wesentlichen

 

  • Gestaltung des Online-Shops,
  • Vermeidung von Abmahnungen Dritter

 

aber auch auf damit verbundene Themen wie Wettbewerbsverletzungen, Urheberrechtsverletzungen, Filesharing, Domainstreitigkeiten, Datenschutz bzw. Datensicherheit, Webdesign, Webhosting, sowie die Sicherung von Gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten und des Know-Hows.