Maklerrecht

Wird beim Kauf der Immobilie ein gewerblicher Makler beauftragt, entsteht oftmals im Nachhinein Streit über die Höhe und die Berechtigung der in Rechnung gestellten Maklerprovision und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Da das Maklerrecht gesetzlich nur spärlich geregelt ist, setzt die Beantwortung der Streitfragen in besonderem Maße langjährige Erfahrung und umfassende Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung voraus
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Im Maklerrecht beraten und vertreten wir Sie unter anderem in folgenden Angelegenheiten:

  • Rechtliche Begleitung für Makler und Maklerkunden
  • Beratung bei Abschluss des Vertrages
  • inhaltliche Ausgestaltung (Alleinauftrag, qualifizierter Alleinauftrag)
  • Beratung und Ausgestaltung der Wirksamkeit einzelner Klauseln
  • Entstehen der Provision
  • Verwirkung der Provision
  • Reservierungsvereinbarungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung/Abwehr vertraglicher Ansprüche