Mietrecht

Seit der ZPO Reform zum 01.01.2002 sorgt der BGH im Mietrecht nicht nur für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung und für die Klärung grundsätzlicher Fragen, er beschäftigt sich in einer Vielzahl von Entscheidungen mit Detailfragen und bestimmt das Mietrecht.

Wir beraten und vertreten Sie umfassend im Wohnraum- und Gewerbemietrecht, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Mietverträgen nach der aktuellen Rechtsprechung
  • Mieterhöhungen
  • Klagen auf Durchführung von „Schönheitsreparaturen“
  • Schadensersatzforderungen aus Mietverhältnissen
  • Geltendmachung oder Abwehr von Kautionsrückzahlungsansprüche


sowie (auf Wunsch auch online)

  • Räumungsklagen (und deren Abwehr)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Zahlungsansprüchen (Miete, Nebenkosten etc.)