Nachbarrecht

 

Das Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsrecht ist uneinheitlich in mehreren Gesetzen und Verordnungen geregelt. Vorschriften finden sich unter anderem in den §§ 906 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und in in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer (z.B. Nachbarschaftsgesetz Rheinland-Pfalz). Es wurde zudem durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen mit Leben ausgefüllt und konkretisiert.

Allerdings ist zu beachten, dass es sich hierbei regelmäßig um Einzelfallentscheidungen handelt. Vertrauen sie daher nie ungeprüft Urteilsmitteilungen in Zeitschriften und Internetportalen.


Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem "bösen" Nachbarn nicht gefällt. Dieser alte Spruch trifft sehr oft den Nagel auf den Kopf.


Im Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsrecht beraten und vertreten wir Sie im Wesentlichen in den folgenden Angelegenheiten:


·  Abstandsflächen, Grenzabstand (Pflanzen, Gebäude, etc.)

·  Überhang, Überwuchs, Rückschnitt von Wurzeln und Ästen

·  Beseitigung von Bäumen, Anträge nach der jeweiligen Baumschutzsatzung

·  Einfriedungen (Mauer, Zaun, Hecke, Sichtschutz, etc.)

·  Gartenteich (Froschquaken, Geruch)

·  Lärmbelästigungen (Baulärm, Wohngeräusche, Musikinstrumente, Tierhaltung, etc.)

·  Geruchsbelästigungen (Grillen, Rauch, Tiere, etc.)

·  Notwegerecht, Wegerecht, Notwegerente, Leitungsrechte

·  Fensterrecht, Lichtrecht, Hammerschlags- und Leiterrecht

·  Nachbarwand, Grenzwand

·  Traufwasser, Abwasser

·  Bodenerhöhungen, Aufschichtungen

·  Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede unter Nachbarn (Privatklageverfahren)
 

 

Bei Streitigkeiten im privaten Nachbarrecht kann vor den ordentlichen Gerichten (Zivilgericht) gegen den störenden Nachbarn geklagt werden. Zu beachten ist, dass nach den Schlichtungsgesetzen einiger Bundesländer (z.B. Nordrhein-Westfalen) eine Klage erst nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zulässig ist.

 

Da man in der Regel mit seinen Nachbarn jedoch noch viele Jahre möglichst in Frieden auskommen will, sollte zunächst eine einvernehmliche Einigung angestrebt werden. Nur als letzter Ausweg ist es ratsam, ein gerichtliches Verfahren anzustrengen. Die Aufgabe des Rechtsanwalts im Nachbarrecht ist daher häufig beratender Natur. Schon im Vorfeld eines erwarteten Rechtsstreits können viele Probleme durch eine geeignete anwaltliche Beratung beseitigt werden.


Sind daher beispielsweise besondere Maßnahmen geplant, für welche schon im Vorfeld erkennbar ist, dass sie zu einer besonderen Belastung der Nachbarschaft führen werden, so empfiehlt sich unter Umständen auch eine Mediation o.ä. zwecks Abschluss einer Nachbarschaftsvereinbarung.