Ordnungswidrigkeitenrecht
- Beratung und Vertretung bei Rechtsverstößen, die keinen kriminellen Gehalt haben und daher nicht mit Strafe nach dem Strafgesetzbuch, jedoch mit einer Geldbuße bedroht sind.
- Beratung und Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringer Abstand, Überholen, Alkohol, Drogen und ähnliches.
- Ordnungswidrigkeiten in weiteren Rechtsgebieten, in denen entsprechende Vorschriften bestehen.