Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Beratung und Vertretung bei Rechtsverstößen, die keinen kriminellen Gehalt haben und daher nicht mit Strafe nach dem Strafgesetzbuch, jedoch mit einer Geldbuße bedroht sind.

  • Beratung und Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringer Abstand, Überholen, Alkohol, Drogen und ähnliches.

  • Ordnungswidrigkeiten in weiteren Rechtsgebieten, in denen entsprechende Vorschriften bestehen.