Testamentsvollstreckung


Durch eine Testamentsvollstreckung gewährleisten Sie die Umsetzung Ihres letzten Willens mitunter für viele Jahre.


Der Schutz künftiger Generationen und des gebildeten Vermögens oder aber die Begleitung der (minderjährigen) Erben durch externe Kompetenz sind nur Beispiele für die zahlreichen Konstellationen die eine Einsetzung eines integren und kompetenten Testamentsvollstreckers erfordern können.


Gerade in diesem Bereich verfügen wir über besondere Qualifikationen.

Der Kanzleigründer, Herr Rechtsanwalt Kurtenacker, verfügt beispielsweise nicht nur über besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechtes und der Vermögenssorge, sondern ist darüber hinaus auch noch zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).