Vergaberecht
Für öffentliche Auftraggeber wie auch für Bieter ist der Weg zum Vertragsschluss vom Vergaberecht geprägt.
Die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten führen häufig zu Streitigkeiten zwischen Bietern um „den Auftrag“ und zwischen Bietern und öffentlichen Auftraggebern um die ordnungsgemäße Beachtung des Vergaberechts.
Wir unterstützen Sie bei der vergaberechtskonformen Gestaltung Ihres Vergabeverfahrens.
Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Bieterrechte.
Wir vertreten Sie in Nachprüfungsverfahren.