Verkehrsrecht 


Unsere Tätigkeit umfasst im wesentlichen:

  • Abwicklung von Schäden an Ihrem Fahrzeug einschließlich der Geltendmachung sowie von Ansprüchen für Reparatur, Nutzungsausfall, Wertminderung etc.
  • Die Abwicklung von Personenschäden einschließlich Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Unterhalt, Haushaltsführungsschäden etc.
  • Beratung und Vertretung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Fahrverbot
  • Führerscheinentzug
  • Begleitung Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU)
  • Wiedererlangung der Fahrerlaubnis


Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die sich durch einen Anwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.


Die Versicherungen sind zudem dazu übergegangen, mit den Geschädigten unmittelbar nach einem Unfallereignis in Kontakt zu treten. Dadurch entsteht bei den Geschädigten der Eindruck, der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners handele auch in Ihrem Interesse. Davon kann aber oftmals keine Rede sein.


Es empfiehlt sich daher, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt auszusuchen. Wir helfen Ihnen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen und wissen, welche Schadenpositionen Ihnen als Geschädigten im Einzelfall zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen.


Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben?

Wird gegen Sie ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet?


Wir führen für Sie das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und verteidigen Sie selbstverständlich erforderlichenfalls auch vor Gericht.