Versicherungsrecht


Versicherungen gibt es zur Absicherung fast aller Lebens- und Gefahrenlagen. Sowohl Gesellschaften als auch Privatleute haben regelmäßig mehrere Versicherungsverträge -
zumeist jedoch in der Hoffnung, dass der Versicherungsfall nicht eintreten möge und die Versicherung nicht in Anspruch genommen werden muss.


Wenn sich aber das versicherte Risiko verwirklicht, d.h. der Versicherungsfall eingetreten ist, richtet sich die Hoffnung der Geschädigten auf eine unkomplizierte Schadensregulierung durch die Versicherung.


Hierbei kann es jedoch zahlreiche Probleme geben, bei denen juristische Beratung und Unterstützung gefragt ist, denn Sie müssen sich mit den Experten auf Seiten der Versicherung streiten.


Die möglichen Probleme sind durch die spezifischen Besonderheiten der einzelnen Versicherungssparten und Vertragsgestaltungen vielfältig:

  • der wirksame Abschluss eines Versicherungsvertrages,
  • der Vorwurf der Obliegenheitsverletzung,
  • die richtige Ermittlung des Schadensumfanges (evtl. durch technische und medizinische Gutachter und Sachverständige),
  • die Beachtung von Fristen
  • Fragen der wirksamen Vertragsbeendigung



Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • private Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • BU-Zusatzversicherung,
  • Lebensversicherung,
  • private Krankenversicherung,
  • Krankentagegeldversicherung,
  • private Unfallversicherung sowie
  • den Sachversicherungen (z.B. Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude- und Feuerversicherung).


Fragestellungen im Bereich der Kfz-Versicherung (Kasko/Haftpflicht) werden häufig im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen auftauchen und sind regelmäßig dem Verkehrsrecht zuzuordnen.