Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Wir beraten und vertreten Sie sowohl im allgemeinen als auch im besonderen Verwaltungsrecht.
Das allgemeine Verwaltungsrecht besteht aus den Vorschriften, die für das gesamte Verwaltungsrecht gelten:
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Verwaltungsaufbau und -organisation
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Handlungsformen der Verwaltung
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Verwaltungsverfahren
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öffentliche Sachen
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Staatshaftung
Das besondere Verwaltungsrecht regelt die einzelnen Sachbereiche der Verwaltung, z.B.:
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Ausbildungsförderung (BAföG)
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Ausländerrecht
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Baurecht (Baugenehmigungen, Planungsrecht etc.)
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Beamtenrecht
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Disziplinarrecht
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Hochschulrecht (Zulassung zum Studium; Prüfungsrecht)
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Fahrerlaubnisrecht (Führerscheinentzug, MPU etc.)
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Kommunalrecht (Recht der Gemeinden)
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Polizei-und Ordnungsrecht
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Raumordnungs- und Landesplanungsrecht
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Sozialrecht
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Steuerrecht
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Straßen- und Wegerecht
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Umweltrecht
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Wasserrecht
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Wirtschaftsverwaltungsrecht