Wohnungseigentumsrecht
Im Wohnungseigentumsrecht haben sich durch die Gesetzesnovelle vom 01.07.2007 tiefgreifende Änderungen ergeben, etwa durch die Erleichterung der Willensbildung der Wohnungseigentümer oder die Harmonisierung der Gerichtsverfahren.
Wir beraten und vertreten sowohl Miteigentümer, als auch Verwalter, wenn es gilt, auftretende Rechtsfragen zu lösen, Ansprüche gegen Miteigentümer oder Dritte durchzusetzen oder aber Probleme zwischen Wohnungseigentümern zu klären.
Im Einzelnen bispielsweise bei
- Hausgeld-/Wohngeldzahlungen
- der Teilungsordnung
- Verwaltervertrag
- Rechte und Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis
- Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Gebrauchsregelung
- Nutzungen, Lasten und Kosten
- Wohnungseigentümerversammlung
(Einberufung, Vorsitz, Niederschrift, Beschlüsse) - Bestellung und Abberufung des Verwalters
- Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- Wirtschaftsplan
- Rechnungslegung