Ihr Anwalt - online
Unter der Rubrik „Ihr Anwalt - online“ kommen alle diejenigen auf ihre Kosten, denen es aus Zeit- oder sonstigen Gründen darauf ankommt, die Vertretung ihrer rechtlichen Interessen weitestgehend ohne persönliche Präsenz, d.h. via Computer/Internet, zu organisieren.
Die Möglichkeit hierzu bieten wir Ihnen in ausgewählten Rechtsbereichen wie z.B.
- Familienrecht (Ehescheidung)
- Verkehrsrecht (Unfallschadenregulierung)
- Mietrecht (Kündigung/Räumung von Mietobjekten, Beitreibung von Mietzinsforderungen)
- Internetrecht (Überprüfung von Internetauftritten/ebay-Shops, Abmahnungen/einstweilige Verfügungen wg. wettbewerbsrechtlicher Verstöße, illegaler Downloads o.ä.) und in
- Inkassoangelegenheiten (Forderungseinzug jeder Art)
Ihre Vorteile:
- Schnelle und kompetente Hilfe in standartisierten Bereichen
- Zeitintensive Besprechungstermine können vollständig entfallen
- Auf Wunsch bieten wir selbstverständlich auch persönliche Besprechungstermine an
- Wir können Ihre Interessen bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertreten
- Selbstverständlich übernehmen wir auch Mandate auf Basis von Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe
Nach Eingang Ihrer - nicht fristgebundenen - Anfrage sind wir aus standesrechtlichen Gründen zunächst verpflichtet, eine etwaige Interessenkollision zu überprüfen und auszuschließen. Wir werden danach umgehend mit Ihnen in Verbindung treten und Ihnen mitteilen, ob wir das Mandat übernehmen können.
Wenn wir Ihr Mandat übernehmen können, und Sie uns die hierfür erforderlichen Informationen sowie eine unterschriebene Vollmacht zur Verfügung gestellt haben, werden wir auftragsgemäß für Sie tätig.
Regelmäßig vertreten wir Ihre Interessen zunächst im außergerichtlichen Bereich... manchmal ist jedoch auch die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erforderlich, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Wir entwerfen sodann den gewünschten Antrag an das zuständige Gericht für Sie und übersenden Ihnen diesen zur Prüfung und möglichen Stellungnahme. Wenn hinsichtlich der Klage-/Antragsschrift keine Änderungswünsche bestehen, werden wir diese umgehend bei Gericht einreichen.
Außerdem werden wir Ihnen die Höhe der anfallenden (vorläufigen) Gerichtsgebühren mitteilen und Sie bitten, uns diese kurzfristig - zwecks Weiterleitung an das Gericht - zukommen zu lassen. In diesem Zusammenhang bitten wir zu beachten, dass das Gericht vor Eingang des erforderlichen Gerichtskostenvorschusses nicht tätig wird.
Bei keinem oder nur geringem Einkommen (Rente, Arbeitslosengeld, Harz IV, etc.) besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Bei Bewilligung der beantragten Hilfe werden die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwaltes von der Staatskasse übernommen.
Den Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe stellen wir für Sie beim zuständigen Gericht. Den betreffenden Antragsvordruck sowie ergänzende Erklärungen zum Ausfüllen des Antrags können Sie in unserem Downloadbereich unter "Vordrucke" als pdf-Datei herunterladen.
Sie müssen dann lediglich den Antrag vollständig ausfüllen und unterzeichnet - nebst der erforderlichen Belegen - an uns zurücksenden. Gerne sind wir Ihnen bei Problemen mit dem Ausfüllen des Antrages auch behilflich.
Ausschließlich für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe muss kein Gerichtskostenvorschuss eingezahlt werden.
Über den Verlauf des Verfahrens werden Sie - per e-Mail oder Post - auf dem Laufenden gehalten. Rückfragen unserer Kanzlei sowie Bitten um (ergänzende) Stellungnahmen o.ä. erfolgen regelmäßig auf dem gleichen Weg.
Selbstverständlich sind wir für Sie während unserer Kanzleiöffnungszeiten auch jederzeit persönlich - ggf. nach vorheriger Terminvereinbarung - erreichbar.
Schnell, gut, günstig...