Hat der Mieter einer unrenoviert überlassenen Wohnung Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen?
Ein Überblick von Frau Rechtsanwältin Anja Thurn
Der Bundesgerichtshof hat mit zwei aktuellen Urteilen die Ansprüche des Mieters, dem bei Beginn des Mietverhältnisses eine unrenovierte Wohnung überlassen worden ist, gegenüber dem Vermieter gestärkt.
Voraussetzung ist jedoch, dass keine wirksame Abwälzung der Schönheitsreparaturklausel auf den Mieter im Rahmen der mietvertraglichen Gestaltung erfolgt ist.
Grundsätzlich hatte der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 2015 entschieden, dass für den Fall, dass der Mieter eine unrenovierte Wohnung übernommen hat und ihm dafür kein Ausgleich zugestanden wurde, die Abwälzung von Schönheitsreparaturen zu Lasten des Mieters unwirksam ist. An diesen Rechtsprechungen knüpft der Bundesgerichtshof mit den beiden Urteilen vom 08.07.2020 nunmehr an.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in den vorgenannten Fällen ein Mieter von dem Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangen kann, wenn […]