Arbeitgeber darf Krankschreibung unter Umständen anzweifeln
Ein Überblick von Rechtsanwalt Markus Witsch | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zwei Dinge sind meist untrennbar mit einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit verbunden: der Gang des Arbeitnehmers zum Arzt und die dort ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), der Volksmund spricht vom „gelben Schein“, die sodann an den Arbeitgeber weiterzureichen ist. Dabei vermittelt die durch den Arzt erteilte AU grundsätzlich einen hohen Beweiswert für das Vorliegen einer Krankheit, die es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, seiner Arbeitspflicht nachzukommen.
So jedoch nicht in dem zuletzt mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.09.2021 (5 AZR 149/ 21) entschiedenen Fall:
eine Arbeitnehmerin kündigte ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Zusätzlich legte die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der Diagnose „Burn-Out“ vor, welche der exakten Kündigungsfrist des Beschäftigungsverhältnisses entsprach. Die Arbeitnehmerin meldete sich somit […]