Wir beraten und begleiten Sie individuell bei der Vorbereitung und der Durchführung von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen.

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

– Arbeitsvertragsrecht
Vertragsgestaltung (Arbeitsverträge, Know-How-Verträge u.a.)
Regelungen zur Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses
Abmahnungen
Lohn-/Gehaltsstreitigkeiten
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebung und Kündigung
betriebsinterne Mediation

– Betriebsverfassungsrecht

– Tarifvertragsrecht

Selbstverständlich sind wir auch im Zusammenhang mit einer Einigungsstelle oder beim Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren tätig.

Primär hat unsere Beratung und Vertretung den Anspruch der Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sind Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, so vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich bundesweit vor sämtlichen Arbeitsgerichten und/oder Landesarbeitsgerichten.