Tätigkeitsgebiete
Einen ersten Einblick in die jeweiligen Gebiete können Sie sich hier verschaffen.
Wir haben sie Ihnen alphabetisch sortiert, angefangen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zwangsvollstreckungsrecht.
Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter
Kurtenacker || Friedrich
Rechtsanwälte
Grüner Weg 15, 53424 Remagen
Telefon: 02642 – 18 00
E-Mail: kuk[at]anwaltsunion.de
Unser Tätigkeitsfeld umfasst dabei insbesondere die folgenden Bereiche:
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
Arbeitsvertragsrecht
- Vertragsgestaltung (Arbeitsverträge, Know-How-Verträge u.a.)
- Regelungen zur Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses
- Abmahnungen
- Lohn-/Gehaltsstreitigkeiten
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebung und Kündigung
- betriebsinterne Mediation
Betriebsverfassungsrecht
Tarifvertragsrecht
Selbstverständlich sind wir auch im Zusammenhang mit einer Einigungsstelle oder beim Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren tätig.
Primär hat unsere Beratung und Vertretung den Anspruch der Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sind Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, so vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich bundesweit vor sämtlichen Arbeitsgerichten und/oder Landesarbeitsgerichten.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung in den nachfolgenden Bereichen:
- Entwurf und Prüfung von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Honorarforderungen nach der HOAI
- Abwehr bzw. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Planungs- und/oder Bauleitungsfehlern sowie Baukostenüberschreitungen
- prozessuale Sicherung und Durchsetzung von Ihren Ansprüchen – bundesweit – vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten
In unserem medizinrechtlichen Dezernat betreuen und beraten wir Patienten, Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser u.a.) und Versicherungen.
Dabei steht vor allem die Vertretung im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses im Vordergrund. Hier setzen wir in begründeten Fällen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für den geschädigten Patienten durch, helfen aber auch dem Arzt, sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu Wehr zu setzen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Darüber hinaus vertreten wir die Interessen der Ärzteschaft in allen rechtlichen Problemen, die bei der Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit auftreten. Exemplarisch ist hier das Vertragsarztrecht (z.B. Vertretung in Zulassungsfragen), das ärztliche Berufsrecht (z.B. Approbation, Werbung), das Arzthaftungsrecht und das Arztstrafrecht (z.B. Verteidigung wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs, der fahrlässigen Körperverletzung oder gar der fahrlässigen Tötung) zu nennen.
Bauwerke sind keine Standardprodukte. Verbunden mit ihrer individuellen technischen Realisierung ergeben sich komplexe rechtliche Fragestellungen.
Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten sind oft unklar, technische Leistungsänderungen bringen Mehrkosten mit sich, Bauzeitverzögerungen und Mängelansprüche führen zum Streit.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung in den nachfolgenden Bereichen:
- Rechtliche Begleitung bei Konzeption, Verhandlung und Abschluss von Bauverträgen
- Gestaltung von Bau-, Bauträger- und Architektenverträgen
- Baubegleitende Rechtsberatung in allen Phasen der Bauausführung
- Nachtragsmanagement
- Geltendmachung/Abwehr von Gewährleistungsrechten
- Vertretung in Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren – bundesweit – vor den ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
Ob bei der kommunalen Bauleitplanung, der Fachplanung oder der Genehmigung konkreter Anlagen und Vorhaben, wir bieten Ihnen als Kommune, Ingenieurgesellschaft, Projektträger oder Unternehmen umfassende rechtliche Betreuung und Beratung von den ersten planerischen Schritten über städtebauliche Vereinbarungen und sonstige öffentlich-rechtliche Verträge bis zur Realisierung und (ggf. erforderlichen) gerichtlichen Verteidigung bereits erlangter Genehmigungen.
Das Betreuungsrecht ist ein Teil des Familienrechts, welcher sich mit Hilfen für psychisch oder Suchtkranke, geistig Behinderte und anderweitig eingeschränkte Menschen befasst, die eine Unterstützung in ihren rechtlichen Angelegenheiten benötigen.
Im Betreuungsrecht beraten und vertreten wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
- Vermeidung und Abwehr von Betreuungsanordnungen
- Professionelle Vorsorgeplanung
- Vermögensverwaltungen
- Vorsorgevollmachten
- Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügungen
- Rechte von Angehörigen gegenüber Betreuern und Vormundschaftsgericht
- Gerichtliche Auseinandersetzungen rund ums Betreuungsrecht
- Verfahrenspflegschaften
- Unterbringungsverfahren
Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben?
Wird gegen Sie ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet?
Das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren ist gekennzeichnet durch hohe Komplexität und für den Laien nicht mehr überschaubare Rechtsprechung. Professionelle Hilfe durch Rechtsanwälte ist schon daher unabdingbar, um so mehr aber in Anbetracht der Tatsache, dass die hohe Technisierung bei der Messung von Verstößen gegen das Verkehrsrecht zahlreiche Fehlerquellen eröffnet, die zur falschen Strafzumessung führen.
Mit unseren fundierten Kenntnissen in dem weiten Gebiet des Straßenverkehrsrechts helfen wir Ihnen, diese möglichen Fehlerquellen in den Ermittlungsverfahren der Behörden aufzudecken und nicht gerechtfertigte Sanktionen zu vermeiden.
Aber auch bei unausweichlicher Bestrafung zeigen wir Ihnen praxisgerechte Lösungen auf und helfen Ihnen, die Folgen eines Rechtsverstoßes so weit wie möglich abzumildern und aufzufangen.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für mehrere hunderttausend Autofahrer Ärger. Schon finanziell kann es durch Bußgelder zu erheblichen Einbußen kommen, nicht selten aber droht auch bei Verlust der Fahrerlaubnis der Verlust des Arbeitsplatzes.
Computerrecht, Internetrecht, EDV-Recht oder Onlinerecht dienen als Oberbegriffe für alle rechtlichen Probleme, die aus der Verwendung des Internet entstehen können. Internetrecht ist kein eigenes klassisches Rechtsgebiet wie Strafrecht, Zivilrecht oder öffentliches Recht. Internetrecht ist vielmehr eine Schnittstelle zu anderen Rechtsgebieten im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets. Entgegen dem weit verbreiteten Irrglauben vieler User ist das Internet jedoch kein rechtsfreier Raum, auch wenn es den Anschein von Anonymität bietet und grenzüberschreitende Handel oder das Ersteigern von Waren und Dienstleistungen ermöglicht.
Unsere Kanzlei hat einen besonderen Schwerpunkt im Internetrecht. Nur wer sich an die Geschwindigkeit und Dynamik des Internets mit seinen ständigen Neuerungen in technologischer und rechtlicher Sicht anpasst, kann auf die veränderten Bedingungen richtig reagieren. Dies ist nicht nur für den Laien kaum überschaubar, so dass rechtliche Unterstützung oft dringend angeraten ist.
So lassen sich zum Beispiel durch eine frühzeitige rechtliche Beratung des Kunden bereits im Vorfeld komplexer IT-Projekte, insbesondere vor Vertragsschluss, typische Fehler vermeiden, insbesondere durch die richtige Strukturierung der Startphase, Präzisierung der geschuldeten Leistungen, der Fälligkeit der Vergütung sowie der entsprechenden Verantwortlichkeiten der Parteien.
Neben der Beratung im Vorfeld prüfen und erstellen wir entsprechende IT-Verträge, insbesondere komplexe Softwareerstellungs-, Softwareanpassungsverträge, Softwarepflegeverträge, Lizenzverträge sowie entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Darüber hinaus beraten wir Unternehmer im stetig wachsenden Segment des E-Commerce, über das jährlich neue Rekordumsätze erzielt werden. Diese Entwicklung hat zahlreiche neue Rechtsfragen aufgeworfen
Diese beziehen sich hauptsächlich auf die rechtskonforme Ausgestaltung des Fernabsatzhandels bzw. Internethandels, d.h. im wesentlichen
- Vermeidung von Abmahnungen Dritter
- Gestaltung des Online-Shops,
aber auch auf damit verbundene Themen wie Wettbewerbsverletzungen, Urheberrechtsverletzungen, Filesharing, Domainstreitigkeiten, Datenschutz bzw. Datensicherheit, Webdesign, Webhosting, sowie die Sicherung von Gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten und des Know-Hows.
Im Erbrecht beschäftigen wir uns mit allen anfallenden Fallgestaltungen und sind dabei unter anderem in folgenden Bereichen tätig:
- Testamente und Erbverträge
- Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
- Erbschafts- und Schenkungsteuer
- Unternehmensnachfolge
- Testamentsvollstreckungen
- Erbscheinsverfahren
- Nachlassauseinandersetzungen
- Pflichtteilsrecht
- Erbrecht mit Auslandsbezug
- Vorsorgevollmachten
-
Patientenverfügungen
Testamente und Erbverträge
Die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch entspricht nur noch selten der Lebenswirklichkeit und dem „letzten Willen“ der Erblasser von heute. In den meisten Fällen ist es nur über ein Testament oder einen Erbvertrag möglich, sicherzustellen, dass nach dem eigenen Tod der eigene „letzte Wille“ zu 100 Prozent umgesetzt wird. Ein fehlendes oder unwirksames Testament führt häufig dazu, dass nicht einmal wichtigste Anliegen, wie die Absicherung des Partners oder die Fortführung des eigenen Unternehmens gewährleistet sind.
Vermeidung von Steuerfallen
Testamente, die scheinbar den Interessen der Erben entsprechen, können einen steuerlichen Super-GAU bedeuten. Mit einer durchdachten Gestaltung von Testamenten durch unsere Kanzlei vermeiden Sie mögliche „Steuerfallen“.
Unternehmensnachfolge
Nicht erst im hohen Alter braucht ein Unternehmer in der heutigen Zeit eine durchdachte Nachfolgeregelung – eine solche empfiehlt sich ohnehin in jedem Alter. Schon Unternehmensgründer im Alter von 20 bis 30 Jahren müssen heute beispielsweise, um beim Rating nach Basel II Pluspunkte zu sammeln und entsprechend günstige Kredite zu erhalten, eine schlüssige Unternehmensnachfolgeregelung nachweisen.
Streit zwischen den Erben
Erbengemeinschaften streiten häufig und heftig. Wir unterstützen Erben bei der Durchsetzung ihrer Rechte und bei der Lösung von Konflikten. Wir vermitteln zwischen den Parteien, sorgen für Interessenausgleich und organisieren die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses.
Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
Wer enterbt wurde, geht in der Regel nicht leer aus. Häufig besteht nicht nur ein Anspruch auf den Pflichtteil (hälftiger gesetzlicher Erbteil), sondern auch ein Anspruch auf sogenannte Pflichtteilsergänzung wegen möglicher Schenkungen, welche der Erblasser vor seinem Tod bewirkt hat.
Testamentsvollstreckung
Um Streit unter Erben zu vermeiden, können Erblasser eine Testamentsvollstreckung anordnen. Ein versierter Testamentsvollstrecker aus unserer Kanzlei sorgt dafür, dass alle Anordnungen des Erblassers auch entsprechend umgesetzt werden.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Was ist zu tun, um für Alter und Krankheit vorzusorgen? Wer soll entscheiden, wenn eigene Entscheidungen nicht mehr möglich sind? Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die für Sie optimalen Verfügungen und Vollmachten zu formulieren.
Das Familienrecht mit seinen vielfältigen Fallgestaltungen stellt eines der Haupttätigkeitsfelder unserer Kanzlei dar.
Im Familienrecht beraten und vertreten wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
- Scheidung
- Vertragsgestaltung (Eheverträge, Partnerverträge u.a.)
- Vermögensauseinandersetzung
- Unterhalt
- Versorgungsausgleich
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Adoption
- Kindschaftsverfahren
- Internationales Privatrecht
Unser Wirtschaftsleben ist geprägt von Unternehmen, die in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft betrieben werden. Der persönlich haftende Einzelunternehmer wird immer seltener. Aus diesem Grunde ist das Gesellschaftsrecht eine tragende Säule des gesamten Wirtschaftslebens.
Im Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Sie daher in folgenden Angelegenheiten:
- Personengesellschaftsrecht (GbR OHG; KG, GmbH & Co.KG)
- Kapitalgesellschaftsrecht (GmbH, AG, Ltd.)
- Vorbereitung und Durchführung der Gründung von Gesellschaften
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen (inkl. Vertragsgestaltung bei Gesellschafterwechsel)
- Unternehmensnachfolge
- Übertragung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Gesellschaftsanteilen
- Haftung der Gesellschaft, der Gesellschafter sowie der Geschäftsführung
- Vorbereitung, Begleitung oder Leitung von Gesellschafterversammlungen
- Auseinandersetzungen zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter oder zwischen Gesellschaftern untereinander
- Anstellung und Abberufung von Geschäftsführern
- Unternehmen in der Krise (Auseinandersetzung, Liquidation, Insolvenz u.a.)
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung in den nachfolgenden Bereichen:
- Urheberrecht
- Marken- und Kennzeichenrecht
- Geschmacksmusterrecht
- Gebrauchsmusterrecht
- Lizenzvertragsrecht
- Marketing- und Vertriebsrecht
- Verlagsrecht
Angesichts der fortschreitenden Globalisierung wird es immer wichtiger, seine Rechte (z.B. innovative oder bereits in den Markt eingeführte Marken, Geschäfts- und Produktbezeichnungen, Logos etc.) möglichst umfassend zu schützen.
Im Falle einer Rechtsverletzung durch Dritte leiten wir dann gerne unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage u.a.) ein, um die entsprechenden Unterlassungs-, Auskunfts- und/oder Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Die Immobilie ist nach wie vor eine der wertbeständigsten Kapitalanlagen und von kaum zu unterschätzender Bedeutung für die private Altersvorsorge. Die mit der Veräußerung und dem Erwerb einer Immobilie zusammenhängenden Rechtsfragen sind komplex; dies betrifft die mit dem Erwerb selbst verbundenen Probleme wie die Gewährleistungsrisiken (Stichworte: Altlasten, verborgene/verschwiegene Mängel, etc.), aber auch steuerliche Fragen und Fragen der Finanzierung.
Wir beraten und begleiten Sie individuell bei der Vorbereitung und der Durchführung von grundstücksrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen.
Im Grundstücksrecht beraten und vertreten wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
- Rechtliche Begleitung beim Immobilienkauf
- Beratung von Architekten, Ingenieuren und Projektsteuerern
- Gestaltung und Prüfung von Bauträger- und Generalunternehmerverträgen
- Erstellung von Schiedsgutachten
- Unterstützung durch juristisches Projektmanagement im In- und Ausland
- Immobilien- und Projektfinanzierung
- Unterstützung bei Immobilientransaktionen
- prozessuale Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche – bundesweit – vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten
Im Handelsrecht beraten und vertreten wir Sie in folgenden Angelegenheiten:
- Beratung und Vertragsgestaltung im nationalen und internationalen Handelskauf
- Prozessführung in zivilrechtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren im Inland
- Prozessunterstützung und -betreuung im Ausland
- Gestaltung von Vertriebsverträgen (Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchising)
- Gestaltung von Kooperations- sowie Forschungs- und Entwicklungsverträgen
- Neufassung und Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Gestaltung von sonstigen Verträgen und Vereinbarungen
- Beratung und Prozessführung bei Gewährleistungs- und Produkthaftungsfällenund
- Beitreibung von Forderungen (Inkasso) im In- und Ausland
Jetzt auch „Inkasso-online“ für Firmen, Gewerbetreibende, Selbstständige und Privatpersonen. Unser Online-Service für Ihren Forderungseinzug.
Das Handelsvertreterrecht regelt die Details der Tätigkeit eines Handelsvertreters. Es ist in den Paragraphen 84-92c des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Das Gesetz definiert in § 84 HGB einen Handelsvertreter als einen selbstständigen Gewerbetreibenden, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Als Selbstständiger in diesem Sinne gilt, wer seine Arbeitszeit im Wesentlichen selbst bestimmen und seine Tätigkeit frei gestalten kann. Ein Handelsvertreter ist also nicht weisungsgebunden und trägt das unternehmerische Risiko.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Problembereichen des Handelsvertreterrechts:
- Handelsvertretervertrag
- Rechte und Pflichten des Handelsvertreters
- Rechte und Pflichten des vertretenen Unternehmers
- Vergütung des Handelsvertreters
- Beendigung des Vertrages
- Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
- wettbewerbsrechtliche Verstöße
- Vertreter ausländischer Unternehmen
- Wettbewerbsabreden/-verbote
- Verjährung der Ansprüche
Die Immobilie ist nach wie vor eine der wertbeständigsten Kapitalanlagen und von kaum zu unterschätzender Bedeutung für die private Altersvorsorge. Die mit der Veräußerung und dem Erwerb einer Immobilie zusammenhängenden Rechtsfragen sind komplex; dies betrifft die mit dem Erwerb selbst verbundenen Probleme wie die Gewährleistungsrisiken (Stichworte: Altlasten, verborgene/verschwiegene Mängel, etc.), aber auch steuerliche Fragen und Fragen der Finanzierung.
Wir beraten und begleiten Sie individuell bei der Vorbereitung und der Durchführung von immobilienrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen.
Im Immobilienrecht beraten und vertreten wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
- Rechtliche Begleitung beim Immobilienkauf
- Beratung von Architekten, Ingenieuren und Projektsteuerern
- Gestaltung und Prüfung von Bauträger- und Generalunternehmerverträgen
- Erstellung von Schiedsgutachten
- Unterstützung durch juristisches Projektmanagement im In- und Ausland
- Immobilien- und Projektfinanzierung
- Unterstützung bei Immobilientransaktionen
- prozessuale Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche – bundesweit – vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten
Der Forderungseinzug gehört zu den klassischen Gebieten der anwaltlichen Tätigkeit. Die Zahlungsmoral verschlechtert sich in Deutschland seit mehreren Jahren kontinuierlich.
Außenstände und Forderungsausfälle wirken sich für Privatpersonen und Unternehmen nachhaltig negativ aus und entfalten teils sogar existenzgefährdende Wirkungen.
Dem kann lediglich durch eine konsequente und intensive Verfolgung der Forderungen abgeholfen werden. Hier ist eine zügige und effiziente Handhabung der zur Verfügung stehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Möglichkeiten gefragt.
Aufgrund unserer Erfahrung und Kompetenz insbesondere auf dem Gebiet des Mahn- und Zwangsvollstreckungsrechts stehen wir Ihnen dabei gerne zur Seite.
Wir beraten und vertreten Sie bei
- der Bonitätsprüfung von Vertragspartnern
- dem außergerichtlichen Forderungseinzug
- der Einleitung von Mahnverfahren
- gerichtlichen Beitreibungsverfahren
- bestehenden Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten in das Schuldnervermögen
- der strafrechtlichen Verfolgung bei Eingehungsbetrug des Schuldners o.ä.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.
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Von der Insolvenzsituation können Sie in zweifacher Hinsicht betroffen sein: Sie – oder Ihr Unternehmen – befinden sich in einer wirtschaftlichen Krise, oder aber Sie selbst haben mit einem insolvenzreifen Vertragspartner zu tun. In beiden Fällen können wir Sie umfassend und kompetent beraten:
Eine Unternehmenskrise muss nicht zur Insolvenz führen, wenn sie rechtzeitig erkannt und mit einem erfolgreichen Sanierungskonzept überwunden werden kann. Aufgrund langjähriger und bewährter Zusammenarbeit mit renomierten Steuerberater- und Wirtschaftsprüfern können wir das hierfür erforderliche betriebswirtschaftliche und juristische Know-How zusammenführen.
In diesem Rahmen bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen:
- Beratung bei der Sanierung von Unternehmen
- Erarbeitung von Sanierungskonzepten
- Verhandlungsführung mit Banken und sonstigen Gläubigern
- Beratung bei Betriebsschließungen
- Liquidation von Gesellschaften
- Beratung beim Verkauf von Unternehmen
- Maßnahmen im Vorfeld einer Insolvenz
- Pflichten und Haftungsrisiken der Organe von
Kapitalgesellschaften (Geschäftsführer/Vorstand) - Insolvenzantragstellung
- Vertretung des Schuldners im Insolvenzverfahren und im Vorfeld der Insolvenz
- Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Auch wenn Sie sich als Privatmann in einer wirtschaftlichen Krise befinden können Sie jederzeit auf eine kompetente Beratung und ggf. Vertretung Ihrer Interessen durch unsere Kanzlei vertrauen. Ob im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung im Vorfeld einer Privatinsolvenz, der Antragstellung oder auch der Vertretung des Schuldners im Insolvenzverfahren können wir Ihre Interessen und Rechte wahrnehmen.
Schließlich müssen Sie Ihre Rechte schnell sichern, wenn einer Ihrer Vertragspartner insolvent wird oder zu werden droht. Hier helfen wir Ihnen bei der Vertragsabwicklung und beraten Sie insbesondere bei der erforderlichen Absicherung Ihrer Ansprüche.
Internetrecht, Computerrecht, EDV-Recht oder Onlinerecht dienen als Oberbegriffe für alle rechtlichen Probleme, die aus der Verwendung des Internet entstehen können. Internetrecht ist kein eigenes klassisches Rechtsgebiet wie Strafrecht, Zivilrecht oder öffentliches Recht. Internetrecht ist vielmehr eine Schnittstelle zu anderen Rechtsgebieten im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets. Entgegen dem weit verbreiteten Irrglauben vieler User ist das Internet jedoch kein rechtsfreier Raum, auch wenn es den Anschein von Anonymität bietet und grenzüberschreitende Handel oder das Ersteigern von Waren und Dienstleistungen ermöglicht.
Unsere Kanzlei hat einen besonderen Schwerpunkt im Internetrecht. Nur wer sich an die Geschwindigkeit und Dynamik des Internets mit seinen ständigen Neuerungen in technologischer und rechtlicher Sicht anpasst, kann auf die veränderten Bedingungen richtig reagieren. Dies ist nicht nur für den Laien kaum überschaubar, so dass rechtliche Unterstützung oft dringend angeraten ist.
So lassen sich zum Beispiel durch eine frühzeitige rechtliche Beratung des Kunden bereits im Vorfeld komplexer IT-Projekte, insbesondere vor Vertragsschluss, typische Fehler vermeiden, insbesondere durch die richtige Strukturierung der Startphase, Präzisierung der geschuldeten Leistungen, der Fälligkeit der Vergütung sowie der entsprechenden Verantwortlichkeiten der Parteien.
Neben der Beratung im Vorfeld prüfen und erstellen wir entsprechende IT-Verträge, insbesondere komplexe Softwareerstellungs-, Softwareanpassungsverträge, Softwarepflegeverträge, Lizenzverträge sowie entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Darüber hinaus beraten wir Unternehmer im stetig wachsenden Segment des E-Commerce, über das jährlich neue Rekordumsätze erzielt werden. Diese Entwicklung hat zahlreiche neue Rechtsfragen aufgeworfen.
Diese beziehen sich hauptsächlich auf die rechtskonforme Ausgestaltung des Fernabsatzhandels bzw. Internethandels, d.h. im wesentlichen
- Gestaltung des Online-Shops,
- Vermeidung von Abmahnungen Dritter
aber auch auf damit verbundene Themen wie Wettbewerbsverletzungen, Urheberrechtsverletzungen, Filesharing, Domainstreitigkeiten, Datenschutz bzw. Datensicherheit, Webdesign, Webhosting, sowie die Sicherung von Gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten und des Know-Hows.
Es gibt viele verschiedene Formen von Kaufverträgen, zum Beispiel den Handelskauf im Rahmen eines langfristigen Vertriebsvertrags, den Kauf nach dem Fernabsatzgesetz, den Autokauf, den Grundstückskaufvertrag oder auch den Unternehmenskaufvertrag.
Sowohl bei den vorausgehenden Vertragsverhandlungen als auch bei einer späteren Vertragsüberprüfung stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne beratend zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren.
Wurden die vertraglich geschuldeten Leistungen verspätet oder nicht vertragsgemäß erbracht, vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch (wenn erforderlich) gerichtlich, um die ordnungsgemäße Vertragserfüllung sicherzustellen oder entsprechende Schadensersatzansprüche zu erheben.
Leasinggeschäfte gewinnen – gerade auch im Unternehmensbereich – immer mehr an Bedeutung.
Wir beraten Sie dabei bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses umfassend und kompetent über die verschiedenen Arten des Leasings und die damit einhergehenden Vorteile und Risiken.
Selbstverständlich prüfen wir nach Vertragsschluss gerne Ihre Rechte als Leasingnehmer beziehungsweise Leasinggeber und vertreten Ihre Interessen ggf. auch in einem Gerichtsverfahren.
Wird beim Kauf der Immobilie ein gewerblicher Makler beauftragt, entsteht oftmals im Nachhinein Streit über die Höhe und die Berechtigung der in Rechnung gestellten Maklerprovision und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Da das Maklerrecht gesetzlich nur spärlich geregelt ist, setzt die Beantwortung der Streitfragen in besonderem Maße langjährige Erfahrung und umfassende Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung voraus.
Im Maklerrecht beraten und vertreten wir Sie unter anderem in folgenden Angelegenheiten:
- Rechtliche Begleitung für Makler und Maklerkunden
- Beratung bei Abschluss des Vertrages
- inhaltliche Ausgestaltung (Alleinauftrag, qualifizierter Alleinauftrag)
- Beratung und Ausgestaltung der Wirksamkeit einzelner Klauseln
- Entstehen der Provision
- Verwirkung der Provision
- Reservierungsvereinbarungen
- außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung/Abwehr vertraglicher Ansprüche
Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Dabei vermittelt ein neutraler „Dritter“, der Mediator, welcher die Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien nach einem strukturierten Ablauf leitet.
Die Mediation dient der gütlichen Einigung zwischen den Parteien und ist regelmäßig zukunfts- und lösungsorientiert. Dabei entscheidet nicht der Mediator, sondern ausschließlich die Parteien selbst, wie sie den bestehenden Konflikt lösen.
Der Mediator begleitet die Verhandlungen, wobei er für beide Sichtweisen der Konfliktparteien das selbe Verständnis hat, also quasi „auf beiden Seiten“ steht.
In mehreren Teilschritten werden im Rahmen des Verfaherns von den Beteiligten selbst eigenverantwortlich ganz individuelle Lösungen für die bestehenden Probleme gefunden.
Zunächst werden dabei die objektiv vorliegenden Gegebenheiten festgestellt (ggf. unter Zuhilfenahme von Vertragsunterlagen, Gutachten etc.) und ein einheitlicher Informationsstand geschaffen. Dann werden die wechselseitigen Positionen der Parteien hinterfragt und die zugrunde liegenden Interessen aufgedeckt.
Auf der Grundlage des gegenseitigen Verstehens der Interessen entwickeln die Parteien diverse Lösungsoptionen (Brainstorming) und halten die umsetzbaren Lösungen in einer gemeinsamen Mediationsvereinbarung fest.
Anders als in einem gerichtlichen Verfahren – mit Gewinnern und Verlierern – stellt die erarbeitete Mediationsvereinbarung, welche von beiden Parteien inhaltlich getragen wird, oft eine wesentlich dauerhaftere und tragfähigere Lösung dar, welche nicht nur Nerven und Kosten spart, sondern regelmäßig auch dazu beiträgt, dass sich die Parteien nach dem konkreten Streit weiter „in die Augen gucken“ können.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung in den nachfolgenden Bereichen:
- Apothekenrecht
- Arbeitsrecht
- Arzneimittelrecht / Heilmittelrecht
- Arzthaftungsrecht / Zahnarzthaftungsrecht / Krankenhausträgerhaftung
- Arztstrafrecht
- Ärztliches Berufsrecht
- Ärztliches Gesellschaftsrecht / Kooperationen im Gesundheitswesen
- Berufsrecht der Heilberufe
- Heilmittelwerberecht
- Krankenhausrecht
- Leistungsrecht
- Medizinproduktrecht (einschl. Produkthaftung und Gewährleistung)
- Medizinrechtliche Vertragsgestaltungen
- Neue Versorgungsformen (z.B. integrierte Versorgung etc.)
- Organisationsrecht der Krankenversicherung
- Pflegeversicherungsrecht / Recht der Pflegeberufe
- Praxisgründung, Praxisnachfolge
- Privatliquidationsrecht
- Rettungswesen
- Vergütungsrecht der Heilberufe
- Vertragsarztrecht (Honorar, Regress, Zulassung, Disziplinarverfahren)
Seit der ZPO Reform zum 01.01.2002 sorgt der BGH im Mietrecht nicht nur für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung und für die Klärung grundsätzlicher Fragen, er beschäftigt sich in einer Vielzahl von Entscheidungen mit Detailfragen und bestimmt das Mietrecht.
Wir beraten und vertreten Sie umfassend im Wohnraum- und Gewerbemietrecht, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Mietverträgen nach der aktuellen Rechtsprechung
- Mieterhöhungen
- Klagen auf Durchführung von „Schönheitsreparaturen“
- Schadensersatzforderungen aus Mietverhältnissen
- Geltendmachung oder Abwehr von Kautionsrückzahlungsansprüche
sowie (auf Wunsch auch online)
- Räumungsklagen (und deren Abwehr)
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Zahlungsansprüchen (Miete, Nebenkosten etc.)
Das Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsrecht ist uneinheitlich in mehreren Gesetzen und Verordnungen geregelt. Vorschriften finden sich unter anderem in den §§ 906 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und in in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer (z.B. Nachbarschaftsgesetz Rheinland-Pfalz). Es wurde zudem durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen mit Leben ausgefüllt und konkretisiert.
Allerdings ist zu beachten, dass es sich hierbei regelmäßig um Einzelfallentscheidungen handelt. Vertrauen sie daher nie ungeprüft Urteilsmitteilungen in Zeitschriften und Internetportalen.
Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem „bösen“ Nachbarn nicht gefällt. Dieser alte Spruch trifft sehr oft den Nagel auf den Kopf.
Im Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsrecht beraten und vertreten wir Sie im Wesentlichen in den folgenden Angelegenheiten:
- Abstandsflächen, Grenzabstand(Pflanzen, Gebäude, etc.)
- Überhang, Überwuchs, Rückschnitt von Wurzeln und Ästen
- Beseitigung von Bäumen, Anträge nach der jeweiligen Baumschutzsatzung
- Einfriedungen(Mauer, Zaun, Hecke, Sichtschutz, etc.)
- Gartenteich (Froschquaken, Geruch)
- Lärmbelästigungen(Baulärm, Wohngeräusche, Musikinstrumente, Tierhaltung, etc.)
- Geruchsbelästigungen (Grillen, Rauch, Tiere, etc.)
- Notwegerecht, Wegerecht, Notwegerente, Leitungsrechte
- Fensterrecht, Lichtrecht, Hammerschlags- und Leiterrecht
- Nachbarwand, Grenzwand
- Traufwasser, Abwasser
- Bodenerhöhungen, Aufschichtungen
- Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede unter Nachbarn (Privatklageverfahren)
Bei Streitigkeiten im privaten Nachbarrecht kann vor den ordentlichen Gerichten (Zivilgericht) gegen den störenden Nachbarn geklagt werden. Zu beachten ist, dass nach den Schlichtungsgesetzen einiger Bundesländer (z.B. Nordrhein-Westfalen) eine Klage erst nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zulässig ist.
Da man in der Regel mit seinen Nachbarn jedoch noch viele Jahre möglichst in Frieden auskommen will, sollte zunächst eine einvernehmliche Einigung angestrebt werden. Nur als letzter Ausweg ist es ratsam, ein gerichtliches Verfahren anzustrengen. Die Aufgabe des Rechtsanwalts im Nachbarrecht ist daher häufig beratender Natur. Schon im Vorfeld eines erwarteten Rechtsstreits können viele Probleme durch eine geeignete anwaltliche Beratung beseitigt werden.
Sind daher beispielsweise besondere Maßnahmen geplant, für welche schon im Vorfeld erkennbar ist, dass sie zu einer besonderen Belastung der Nachbarschaft führen werden, so empfiehlt sich unter Umständen auch eine Mediation o.ä. zwecks Abschluss einer Nachbarschaftsvereinbarung.
- Beratung und Vertretung bei Rechtsverstößen, die keinen kriminellen Gehalt haben und daher nicht mit Strafe nach dem Strafgesetzbuch, jedoch mit einer Geldbuße bedroht sind.
- Beratung und Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringer Abstand, Überholen, Alkohol, Drogen und ähnliches.
- Ordnungswidrigkeiten in weiteren Rechtsgebieten, in denen entsprechende Vorschriften bestehen.
Im Bereich der Produkthaftung stehen wir Ihnen kompetent zur Seite bei
- Beratung bei und Durchführung von Rückrufaktionen
- Beratung und Vertretung in Produkthaftungsfällen
- Entwicklung von Krisenkonzepten
- Gestaltung von Qualitätssicherungsvereinbarungen
- Betreuung von Gewährleistungsfällen
und darüber hinaus selbstverständlich die rechtliche Beratung bei
- Gewährleistung
- Schadensersatz
- deliktische Produkthaftung, die so genannte Produzentenhaftung
- Hersteller und Quasi-Hersteller
- Beweiserleichterung gemäss § 1 Abs. 4 ProdHaftG
- Schadenersatz gemäß §§ 1 Abs. 1, 7 – 11 ProdHaftG
- Tod einer Person
- Verletzung der Gesundheit/des Körpers eines Menschen
- Schäden an anderen Produkten als dem fehlerhaften Produkt, die zum privaten Gebrauch bzw. Verbrauch bestimmt sind
- Schmerzensgeld
- Verjährung/Erlöschen, §§ 12, 13 ProdHaftG
In reiserechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir die Interessen der Reisenden (Kunden), aber auch der Reiseveranstalter und Reisevermittler.
Dabei geht es im wesentlichen um
- Abschluss von Verträgen
- Reiserücktrittsproblematiken
- Stornohaftungen
- Minderungen oder
- Schadenersatz bei mangelhaften Reisen
Unsere Leistungen im Reiserecht umfassen für die Reisenden die Beratung über Verhaltenspflichten vor Reiseantritt, die Anspruchsanmeldung beim Reiseveranstalter, sowie auch die prozessuale Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche – bundesweit – vor ordentlichen Gerichten.
Für Reiseveranstalter und Reisevermittler bieten wir – neben der Abwehr außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemachter Zahlungsansprüche Dritter – unsere Unterstützung selbstverständlich auch im Rahmen der Vertragsgestaltung, der Entwicklung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, der Website-Checks sowie der Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten an.
Das Recht der Älteren oder Recht für Ältere… Ein starre Altersgrenze gibt es für dieses noch sehr junge Rechtsgebiet nicht. Insbesondere beginnen die typischen rechtlichen Fragestellungen dieses Rechtsgebiets nicht erst, wenn die Menschen gebrechlich und vergesslich werden, sondern bereits dann, wenn sie für sich oder ihre Eltern und Kindern vorbeugen wollen.
Das Seniorenrecht ist ein Zusammenspiel vieler einzelner Rechtsgebiete. So gibt es Schnittstellen zum Sozialrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Erb- und Familienrecht. Unsere Berater bieten daher spezielle, auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnittene Rechtsberatung zu allen Fragen, die hier regelmäßig von Bedeutung sind. Dabei kommt Ihnen zugute, dass jeder unserer Berater auf einzelne Fachbereiche spezialisiert ist. Durch die konstruktive, fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit der Berater untereinander, kann für unsere Mandanten ein bestmögliches Ergebnis erzielt werden.
Unsere Beratung soll Ihnen die notwendigen Informationen als Basis für Ihre Entscheidungen liefern, einen möglichst selbstbestimmten Lebensabend im Alter zu genießen. Dazu gehören insbesondere die Bereiche
Betreuungsrecht / Vorsorgevollmacht
Wie können Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten gestaltet werden? Wie vermeide ich eine gesetzliche Betreuung durch einen Fremden und kann selbst bestimmen, wer als Betreuer ausgewählt wird? Zu dem Bereich der Vorsorgevollmachten gehören insbesondere Fragen der
- Betreuungsverfügung,
- Lebzeitigen Vorsorgevollmacht
- Postmortale Vollmacht
- Testamentsvollstreckung
Patientenverfügungen
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie schriftlich Ihren Willen, um ganz bestimmte medizinische Eingriffe und Maßnahmen zu legitimieren oder abzulehnen. Dadurch können Sie ihre persönlichen Vorstellungen von einem menschenwürdigen Tod entwickeln und verbindlich für den Fall, dass Sie ihn nicht mehr selbst artikulieren können, niederlegen.
Pflegerecht
Wir vertreten Sie bei rechtlichen Fragen gegenüber Pflegekassen, Heimbetreibern oder den Krankenkassen. Dabei kommen insbesondere Fragen zu den Themenbereichen der richtigen Pflegestufen-Einstufung und der Bewilligung von Hilfsmitteln durch die Krankenkassen auf. Welche weiteren Möglichkeiten der Pflege, wie z.B. häusliche Pflege, gibt es?
Ebenso überprüfen wir Heimverträge und Verträge mit ambulanten Pflegediensten, damit die Pfelge auch bei höherem Pflegebedarf sichergestellt ist.
Arbeitsrecht
Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist nicht immer einfach. Es gibt viele Möglichkeiten, frühzeitig bestimmte Mechanismen in Gang zu setzen, um einen möglichst reibungslosen und weichen Übergang zu gewährleisten. Wie verhindern Sie, dass Sie vorzeitig und mit finanziellen Abstrichen aus dem Job gedrängt werden und durch einen jüngeren Kollegen ersetzt werden? Was ist bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen zu beachten? Worauf müssen Sie bei vorzeitigen Pensionierungen und Verrentungen achten?
Hier richtet sich unser Angebot ebenso an Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern einen reibungslosen Übergang ermöglichen wollten und gleichzeitig nicht die bewährte Mitarbeiterstruktur aufgeben wollen. Schließlich beraten wir desgleichen Heimbetreiber und schulen deren Pflegepersonal. Themen können insbesondere der sichere Umgang mit Patientenverfügungen und die rechtsichere Pflege von demenzkranken Heimbewohnern. Fehler, Unsicherheiten oder unklare arbeitgeberseitige Vorgaben können zu einer falschen Behandlung oder gar weitere schwerwiegende Folgen haben.
Erbrecht
Auch erbrechtliche Fragen spielen im Seniorenrecht eine erhebliche Rolle. Hier geht es vor allem um unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten von Testamenten, Vermächtnissen oder Erbverträgen. Ebenso kommt die Frage auf, ob es sinnvoll und steuergünstig ist, ggf. bereits zu Lebzeiten zu vererben.
Rentenrecht / Krankenversicherungsrecht
Die Bearbeitung von Anträgen auf Zuerkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente wie auch auf Altersrente benötigt Zeit. Auch hier muss daher frühzeitig abgeklärt werden, wann und unter welchen Voraussetzungen der Eintritt in die Rente möglich ist – und dies am besten ohne finanzielle Abschläge.
Wie bin ich im Alter krankenversichert? Was ist mit steigenden Versicherungsprämien der privaten Krankenversicherung?
Schwerbehindertenrecht
Mit der Anerkennung als Schwerbehinderter sind zahlreiche Vorteile verbunden. Neben dem vorzeitigen und vor allem abschlagsfreien Eintritt in die Altersrente, dem höheren Steuerfreibetrag und dem besonderen Wohnungskündigungsschutz werden die durch die Behinderung bestehenden Nachteile insbesondere bei der zusätzlichen Zuerkennung der sogenannten „Merkzeichen“ ausgeglichen. Wir helfen ihnen, ihren Anspruch auf Zuerkennung der Schwerbehinderung und eventueller Merkzeichen erfolgreich durchzusetzen.
Dieser Teil des Seniorenrechts befasst sich unter anderem mit den Fragen, wann liegt eine Behinderung vor? Hat die zuständige Behörde den Grad der Behinderung richtig festgelegt? Welche vorbeugenden und unterstützenden Leistungen der Krankenkasse, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit und Integrationsamt gibt es?
Elternunterhalt
Sind Sie besorgt, dass Ihr Vater oder Mutter bald pflegebedürftig werden könnten und möchten Sie daher bereits jetzt über den möglicherweise von Ihnen zu zahlenden Elternunterhalt informieren? Welche Angaben muss ich bei der entsprechenden Auskunftsanforderung des Sozialamtes machen? Muss ich mir eigenes Vermögen anrechnen lassen?
Soziale Hilfen / Grundsicherung im Alter
Die finanzielle Absicherung des Lebensunterhalts im Alter kann auf verschieden Weise erfolgen, wobei die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sicherlich an erster Stelle stehen. Diese reichen jedoch im öfters nicht mehr aus. Der Begriff der „Altersarmut“ wird uns immer häufiger vor Augen geführt. Wir beraten Sie gerne im Bereich der Grundsicherung im Alter zu Fragen des eigenen Vermögens- und Einkommenseinsatzes, Unterhaltsfragen, Bestattungskosten und Erbenhaftung.
Das stellt den Zweig des bundesdeutschen Sozialsystems dar, der durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber finanziert wird. Begrifflicher Ausgangspunkt für dieses Rechtsgebiet ist das Merkmal der Versicherung, da der Versicherungscharakter der gesetzlichen Sozialversicherung durchaus vergleichbar mit den sonstigen Formen der privaten Absicherung ist.
Den Schwerpunkt unserer diesbezüglichen Tätigkeit bilden daher Leistungsansprüche, die auf Grund eines Versicherungsverhältnisses entstehen, wie z. B. aufgrund einer Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Arbeitslosenversicherung.
Unter diese Leistungsansprüche fallen insbesondere alle Ansprüche gegenüber:
- den Krankenkassen (z.B. Durchsetzung von Krankengeld, Kuren u.a.),
- der Pflegeversicherung (z.B. Pflegegeld, Pflegeleistungen u.a.),
- den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern (z.B. Renten aller Art, Rehamaßnahmen u.a.),
- den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (z.B. bei Arbeitsunfällen, die Anerkennung von Berufskrankheiten, Renten, Rehabilitationsleistungen u.a.),
- den Agenturen für Arbeit (z.B. Arbeitslosengeld I, Sperrzeiten, Umschulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen u.a.) sowie
- den Ämtern für Versorgung und Familienförderung (z.B. Elterngeld, Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft u.a.)
Ein Augenblicksversagen, ein Moment des Kontrollverlusts, der falsche Mausklick zur falschen Zeit oder die Unterschrift am falschen Ort: Schuldig oder unschuldig – schnell gerät man in das Visier der Ermittlungsbehörden.
Das Strafrecht unserer Zeit ist nicht mehr nur die dunkle Ecke der Gesellschaft, sondern es hat auch Einzug in die Chefetagen der renommiertesten Unternehmen gehalten.
Eine effektive und interessengerechte Verteidigung setzt neben der Nutzung der prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten vor allem vertiefte Kenntnisse, Erfahrung und Durchsetzungsvermögen voraus.
Die Rechtsanwälte Kurtenacker & Kollegen vertreten Sie grundsätzlich in allen Gebieten des Strafrechts, insbesondere bei
- Kapitalstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Betäubungsmittelrecht
- IT-Strafrecht / Computerstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Durch eine Testamentsvollstreckung gewährleisten Sie die Umsetzung Ihres letzten Willens mitunter für viele Jahre.
Der Schutz künftiger Generationen und des gebildeten Vermögens oder aber die Begleitung der (minderjährigen) Erben durch externe Kompetenz sind nur Beispiele für die zahlreichen Konstellationen die eine Einsetzung eines integren und kompetenten Testamentsvollstreckers erfordern können.
Gerade in diesem Bereich verfügen wir über besondere Qualifikationen.
Der Kanzleigründer, Herr Rechtsanwalt Kurtenacker, verfügt beispielsweise nicht nur über besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechtes und der Vermögenssorge, sondern ist darüber hinaus auch noch zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).
Dies ist für den Urheber selbst praktisch, da keinerlei formaler Aufwand nötig ist, um Rechte zu erlangen. Andererseits ist es für Dritte schwerlich nachvollziehbar, ob diese Rechte, werden diese geltend gemacht, tatsächlich bestehen. Diese Ungewissheit betraf früher zumeist den unternehmerischen Verkehr, wohingegen nunmehr zunehmend der Privatmann selbst betroffen ist und eine Vielzahl von Personen und Firmen mittels entsprechender Abmahnungen Urheberrechtsverletzungen verfolgen, die insbesondere im Internet begangen werden, insbesondere mittels Filesharing (Musik, Filme), Vervielfältigung von Stadtkarten, Lichtbildern, ganzen Homepages, Modeplagiaten etc..
Es ist somit höchste Aufmerksamkeit geboten, um nicht zum Abmahnopfer zu werden. Denn dies kann teuer werden. Wir beraten bereits seit Jahren Dutzende von Mandanten, die urheberrechtlich, insbesondere von der Musikindustrie, abgemahnt wurden. Wichtig ist es, frühzeitig und fundiert zu reagieren, insbesondere im Falle eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Für den Werkschöpfer ist es im Gegenzug unerlässlich, die verschiedenen Entwicklungsstadien des Werks festzuhalten sowie weitere Nachweise zu sichern, um seine Berechtigung am Werk beweisen zu können sowie sich über die von der Rechtsprechung bei bestimmten Werkgattungen aufgestellten Voraussetzungen der Schöpfungshöhe zu informieren, um letztlich Werkübernahmen durch Dritte wirkungsvoll begegnen zu können und das Werk optimal zu verwerten.
Ansonsten drohen unter Umständen Schadensersatzansprüche der Dritten, die das Werk vertragsgemäß verwerten. Zugleich kann die unberechtigte Nutzung eines ©-Hinweises unter bestimmten Umständen eine Wettbewerbsverletzung bedeuten und von Dritten abgemahnt werden.
Für öffentliche Auftraggeber wie auch für Bieter ist der Weg zum Vertragsschluss vom Vergaberecht geprägt.
Die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten führen häufig zu Streitigkeiten zwischen Bietern um „den Auftrag“ und zwischen Bietern und öffentlichen Auftraggebern um die ordnungsgemäße Beachtung des Vergaberechts.
Wir unterstützen Sie bei der vergaberechtskonformen Gestaltung Ihres Vergabeverfahrens.
Wir unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Bieterrechte.
Wir vertreten Sie in Nachprüfungsverfahren.
Unsere Tätigkeit umfasst im wesentlichen:
- Abwicklung von Schäden an Ihrem Fahrzeug einschließlich der Geltendmachung sowie von Ansprüchen für Reparatur, Nutzungsausfall, Wertminderung etc.
- Die Abwicklung von Personenschäden einschließlich Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Unterhalt, Haushaltsführungsschäden etc.
- Beratung und Vertretung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Fahrverbot
- Führerscheinentzug
- Begleitung Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU)
- Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die sich durch einen Anwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.
Die Versicherungen sind zudem dazu übergegangen, mit den Geschädigten unmittelbar nach einem Unfallereignis in Kontakt zu treten. Dadurch entsteht bei den Geschädigten der Eindruck, der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners handele auch in Ihrem Interesse. Davon kann aber oftmals keine Rede sein.
Es empfiehlt sich daher, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt auszusuchen. Wir helfen Ihnen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen und wissen, welche Schadenpositionen Ihnen als Geschädigten im Einzelfall zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen.
Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben?
Wird gegen Sie ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet?
Wir führen für Sie das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und verteidigen Sie selbstverständlich erforderlichenfalls auch vor Gericht.
Wenn sich aber das versicherte Risiko verwirklicht, d.h. der Versicherungsfall eingetreten ist, richtet sich die Hoffnung der Geschädigten auf eine unkomplizierte Schadensregulierung durch die Versicherung.
Hierbei kann es jedoch zahlreiche Probleme geben, bei denen juristische Beratung und Unterstützung gefragt ist, denn Sie müssen sich mit den Experten auf Seiten der Versicherung streiten.
Die möglichen Probleme sind durch die spezifischen Besonderheiten der einzelnen Versicherungssparten und Vertragsgestaltungen vielfältig:
- der wirksame Abschluss eines Versicherungsvertrages,
- der Vorwurf der Obliegenheitsverletzung,
- die richtige Ermittlung des Schadensumfanges (evtl. durch technische und medizinische Gutachter und Sachverständige),
- die Beachtung von Fristen
- Fragen der wirksamen Vertragsbeendigung
Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- private Berufsunfähigkeitsversicherung,
- BU-Zusatzversicherung,
- Lebensversicherung,
- private Krankenversicherung,
- Krankentagegeldversicherung,
- private Unfallversicherung sowie
- den Sachversicherungen (z.B. Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude- und Feuerversicherung).
Fragestellungen im Bereich der Kfz-Versicherung (Kasko/Haftpflicht) werden häufig im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen auftauchen und sind regelmäßig dem Verkehrsrecht zuzuordnen.
In den von uns vertretenen Rechtsgebieten bieten wir Ihnen an Ihren wirtschaftlichen Zielen orientierte, gut strukturierte und an der aktuellen Gesetzeslage ausgerichtete Verträge. Bei jeder Vertragsgestaltung beachten wir folgende Grundsätze:
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Vertragliche Regelungen müssen für jeden verständlich formuliert sein. Misverständnissen oder einer unrichtigen Auslegung ist durch eine klare und eindeutige Formulierung vorzubeugen.
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Ein systematischer Aufbau gewährleistet die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit selbst umfangreicher Sachverhalte. Die Gliederung ist daher logisch aufgebaut. Hierdurch sind die einzelnen Rechte und Pflichten der Parteien leicht und schnell zu erkennen.
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Die Vollständigkeit der vertraglichen Regelungen beugt schwierigen und kostenintensiven Nachverhandlungen oder gar Rechtsstreitigkeiten vor.
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Die Ausgewogenheit des Vertrags vermeidet Konfliktsituationen und führt zu wirtschaftlich sinnvollen Ergebnissen.
Das allgemeine Verwaltungsrecht besteht aus den Vorschriften, die für das gesamte Verwaltungsrecht gelten:
- Verwaltungsaufbau und -organisation
- Handlungsformen der Verwaltung
- Verwaltungsverfahren
- öffentliche Sachen
- Staatshaftung
Das besondere Verwaltungsrecht regelt die einzelnen Sachbereiche der Verwaltung, z.B.:
- Ausbildungsförderung (BAföG)
- Ausländerrecht
- Baurecht (Baugenehmigungen, Planungsrecht etc.)
- Beamtenrecht
- Disziplinarrecht
- Hochschulrecht (Zulassung zum Studium; Prüfungsrecht)
- Fahrerlaubnisrecht (Führerscheinentzug, MPU etc.)
- Kommunalrecht (Recht der Gemeinden)
- Polizei-und Ordnungsrecht
- Raumordnungs- und Landesplanungsrecht
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Straßen- und Wegerecht
- Umweltrecht
- Wasserrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
Das Wettbewerbsrecht ist dynamisch und trotz der in den Jahren 2004 und 2007 erfolgten Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im wesentlichen von Gerichtsentscheidungen geprägt. Deren Kenntnis ist sowohl bei der Planung eigener Werbemaßnahmen, als auch bei der Prüfung von Werbemaßnahmen Dritter (Mitbewerber) unerlässlich.
Wir prüfen für Sie, welche Werbeaktionen rechtmäßig sind, um Abmahnungen Dritter und damit einhergehende Folgekosten zu vermeiden – oder aber um für Sie Mitbewerber wegen entsprechender Wettbewerbsverstöße abmahnen zu können.
Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem
- Beratung bzgl. Pflichten im Geschäftsverkehr
- wettbewerbsrechtliche Prüfung von Werbung und Marketingmaßnahmen
- Beratung bei der Gestaltung von Produktverpackungen und -ausstattungen
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen
- Abwehr von unberechtigten Angriffen
- Abmahnungen
- einstweilige Verfügungen
- Unterlassungsklagen
- Schutz gegen Nachahmung
- vergleichende Werbung
- Untersagung unlauteren Wettbewerbs
- Auskunft und Schadensersatz
- Website-Checks
- Überprüfung von Ebay-Shops u.a.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung in den nachfolgenden Bereichen:
- Allgemeines Zivilrecht
- Arbeitsrecht
- Erstellung von AGB
- Forderungseinzug im In- und Ausland (einschl. grenzüberschreitender Vollstreckung)
- Gesellschaftsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Gründung bzw. Kauf/Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen
- Haftungsrecht / Haftpflichtrecht
- IT-Recht
- Mietrecht/Pachtrecht
- Personen- & Kapitalgesellschaftsrecht
- Stiftungsrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Miteigentümer, als auch Verwalter, wenn es gilt, auftretende Rechtsfragen zu lösen, Ansprüche gegen Miteigentümer oder Dritte durchzusetzen oder aber Probleme zwischen Wohnungseigentümern zu klären.
Im Einzelnen bispielsweise bei
- Hausgeld-/Wohngeldzahlungen
- der Teilungsordnung
- Verwaltervertrag
- Rechte und Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis
- Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Gebrauchsregelung
- Nutzungen, Lasten und Kosten
- Wohnungseigentümerversammlung
(Einberufung, Vorsitz, Niederschrift, Beschlüsse) - Bestellung und Abberufung des Verwalters
- Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- Wirtschaftsplan
- Rechnungslegung
Mit einer schnellen Titulierung alleine ist eine erfolgreiche Realisierung Ihrer Forderung oftmals noch nicht beendet. Gerade angesichts knapper Kapazitäten der Zwangsvollstreckungsorgane bedarf es der gezielten Suche nach Vollstreckungsmöglichkeiten und dem nachhaltigen Betreiben einzelner Vollstreckungsaufträge, um Ihnen zu Ihrem Geld zu verhelfen.
Wir vertreten Sie nicht nur kompetent und qualifiziert in den zur Titulierung Ihrer Ansprüche erforderlichen Gerichtsverfahren, sondern selbstverständlich auch im anschließenden Zwangsvollstreckungsverfahren.