Kai-Daniel Friedrich

Kai-Daniel Friedrich wurde 1982 in Würzburg geboren.

Nach seinem Abitur am Aloisiuskolleg in Bonn–Bad Godesberg studierte er Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Universität zu Köln.

Sein Studium beendete er mit Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens im Jahre 2009 vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln.

Im Anschluss daran absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Köln und schloss diesen im Sommer 2012 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ab.

Seit August 2012 ist er als Rechtsanwalt in der Kanzlei „Kurtenacker & Kollegen“ tätig.

Ab Januar 2019 war er mit Herrn Rechtsanwalt Kurtenacker gemeinsam Partner in der Kanzlei „Kurtenacker Friedrich Rechtsanwälte“. Nach dem Ausscheiden von Herrn Rechtsanwalt Kurtenacker zum 30.09.2022 führt er die Kanzlei alleinverantwortlich weiter.

Wegen seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf den Gebieten des Medizin-, Straf- und Verkehrsrechts wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz gestattet, die Bezeichnungen Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.

Interessenschwerpunkt

  • Medizinrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht

Fortbildung

  • Fachanwaltslehrgang Medizinrecht
  • Fachanwaltslehrgang Strafrecht
  • Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht

Auszeichnung

  • In Annerkennung seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Medizinrechts darf Herr Rechtsanwalt Kai-Daniel Friedrich gem. Beschluss der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Koblenz die Bezeichnung „Fachanwalt für Medizinrecht“ führen.

  • In Annerkennung seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes darf Herr Rechtsanwalt Kai-Daniel Friedrich gem. Beschluss der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Koblenz die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ führen.

  • In Annerkennung seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts darf Herr Rechtsanwalt Kai-Daniel Friedrich gem. Beschluss der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Koblenz die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ führen.

Mitgliedschaft

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein

  • Forum Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein

  • Beirat der Rechtsanwälte des BVSK e.V.

Kai-Daniel Friedrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kurtenacker || Friedrich
Rechtsanwälte

Poststraße 30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Telefon: +49 (0)2641 9085600

Mobil:+49 (0)176 12221803
(nur für Notfälle!)

Direkter Kontakt zu
Kai-Daniel Friedrich
kai.friedrich[at]anwaltsunion.de

Fremdsprachen:
Englisch

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