Ihr Anwalt – online

Familienrecht

(Ehescheidung online)

Das Familienrecht mit seinen vielfältigen Fallgestaltungen stellt ein Haupttätigkeitsfeld unserer Kanzlei dar. Insbesondere der Bereich Ehescheidung eignet sich hierbei besonders für eine Interessenvertretung im Rahmen unseres Angebots „Ihr Anwalt – online“.

Bitte füllen Sie unser Aufnahmeformular online aus und senden Sie uns dieses vorab per E-Mail. Anschließend sollten Sie das ausgefüllte Formular sowie die zum Download bereitgestellten weiteren Unterlagen (Vollmacht etc.) ausdrucken, unterschreiben und uns per Post zusenden. Die insoweit ggf. weiter benötigten Unterlagen (z.B.  Rechnungen etc.) bitten wir uns ebenfalls auf diesem Weg – hilfsweise per E-Mail – zukommen zu lassen.

Schnell, gut, günstig…
Ihr Anwalt – online

Ablauf eines Online – Scheidungsverfahrens

  1. Sie füllen unser Aufnahmeformular für Ehe- und Familiensachenaus und übersenden uns dieses online. Vorsorglich sollten Sie das Formular auch nochmals ausdrucken und uns per Post oder Fax zusenden.
  2. Nach Eingang Ihrer – nicht fristgebundenen – Anfrage sind wir aus standesrechtlichen Gründen zunächst verpflichtet, eine etwaige Interessenkollision zu überprüfen und auszuschließen. Wir werden danach umgehend mit Ihnen in Verbindung treten und Ihnen mitteilen, ob wir das Mandat übernehmen können.Gleichzeitig teilen wir Ihnen mit, welche weiteren Unterlagen – in der Regel sind das Ihre Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder und eine Prozessvollmacht – noch benötigt werden.
  3. Wir entwerfen den gewünschten Antrag an das zuständige Gericht für Sie und übersenden Ihnen diesen zur Prüfung und möglichen Stellungnahme. Außerdem werden wir Ihnen die Höhe der zunächst anfallenden Gerichtsgebühren mitteilen und Sie bitten, uns diese kurzfristig – zwecks Weiterleitung an das zuständige Gericht – zukommen zu lassen.
  4. Wenn hinsichtlich der Antragsschrift keine Änderungswünsche bestehen, werden wir diese umgehend bei Gericht einreichen. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass das Gericht vor Eingang des erforderlichenGerichtskostenvorschusses nicht tätig wird und der Antrag insoweit der Gegenseite auch noch nicht zugestellt wird.
  5. Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen witschaftlichen Verhältnisse Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen können. In diesem Falle ist die Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsvordruckes nebst der erforderlichen Belege notwendig. Nur dann muss kein Gerichtskostenvorschuss eingezahlt werden.
  6. Das Familiengericht benachrichtigt Ihren Ehepartner und übermittelt diesem unsere Antragsschrift mit der Aufforderung, dem Gericht mitzuteilen, ob die Angaben zutreffen und ob der Scheidung zustimmt wird.
  7. Das Familiengericht leitet das Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleiches ein. Sie erhalten von uns die notwendigen Formulare welche ausgefüllt werden müssen. Ihr Ehegatte erhält die Unterlagen direkt vom Gericht. Selbstverständlich unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Formulare. Sie schicken die ausgefüllten Unterlagen an uns zurück und wir leiten diese an das Gericht weiter.
  8. Das Familiengericht holt  dann  bei sämtlichen Trägern der  Altersvorsorge (gesetzliche/private Rentenversicherer, betriebliche Altersvorsorge etc.) die notwendigen Auskünfte ein und berechnet sodann, wie der Ausgleich zwischen den Ehegatten zu erfolgen hat. Dieser Vorgang kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  9. Das Gericht setzt sodann einen Termin zur mündlichen Verhandlung (Scheidungstermin) an. Zu diesem Termin müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen. Darüber hinaus wird der Termin natürlich von uns – in Ausnahmefällen (z.B. bei zu großer Entfernung, Terminkollision o.ä.) durch einen am Gerichtsort von uns beauftragter Rechtsanwalt – wahrgenommen.
  10. Der Scheidungstermin selbst dauert im Regelfall ca. 15-20 Minuten. Das Gericht verkündet entweder direkt in der Verhandlung oder kurz darauf der Scheidungsbeschluß und führt gegebenenfalls den Versorgungsausgleich durch.

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Ihre Vorteile:

  • Schnelle und unkomplizierte Hilfe – bundesweit
  • Zeitintensive Besprechungstermine können auf Wunsch vollständig entfallen
  • Während unserer Kanzleiöffnungszeiten sind wir für Sie jederzeit auch persönlich erreichbar
  • Selbstverständlich übernehmen wir bundesweit auch Mandate auf Basis von Verfahrenskostenhilfe
  • Bei Einvernehmen zwischen den (getrenntlebenden) Ehepartner können weitere Kosten gespart werden, wenn nur ein Anwalt beauftragt wird
  • Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz in allen Bereichen des Ehe- und Familienrechts

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