„Ein Ehepartner erbt selten allein …“
Die Überraschung ist immer wieder sehr groß, wenn man als Ehepaar oder Lebenspartner zu Lebzeiten kein Testament errichtet hat und plötzlich ein Partner verstirbt… dann heißt es „rien ne va plus!“ (nichts geht mehr) und sie ist da, die gesetzliche Erbfolge.
Hat das Ehepaar Kinder, geht man zumeist noch davon aus, dass diese in irgendeiner Form gemeinsam mit dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner erben. Allerdings wenn das Paar keine Kinder hatte ist die Verwunderung des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners oftmals sehr groß, wenn plötzlich Eltern oder Geschwister des Verstorbenen Erbansprüche anmelden.
Seit Jahrzehnten hält sich bei vielen juristischen Laien hartnäckig das Gerücht, dass bei kinderlosen Ehepaaren oder Lebenspartnern der Überlebende automatisch Alleinerbe seines Partners wird. Dies entspricht jedoch in keinster Weise der gesetzlichen […]