Wann verfällt mein Urlaubsanspruch?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor wenigen Tagen, am 06.11.2018,
zwei wegweisende Urteile zum Verfall von Urlaubsansprüchen im Arbeitsverhältnis gefällt (AZ: C-619/16 und C-684/16). Danach verliert ein Arbeitnehmer seine Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht alleine dadurch, dass er den Urlaub nicht beantragt hat. Damit der Urlaub verfalle, muss der Arbeitgeber vielmehr nachweisen, dass der Mitarbeiter aus freien Stücken verzichtet habe, erklärten die Luxemburger Richter.
Geklagt hatte ein beim Land Berlin beschäftigter Rechtsreferendar und ein Angestellter der Max-Planck-Gesellschaft. Beide schieden aus ihren Arbeitsverhältnissen aus, ohne vorher alle Urlaubstage genommen zu haben. Dafür machten Sie jeweils eine finanzielle Vergütung geltend, die sog. Urlaubsabgeltung, was die Arbeitgeber jedoch ablehnten. Dabei hatte die Max-Planck-Gesellschaft ihren Mitarbeiter nach Darstellung des Gerichtshofs sogar etwa zwei Monate vor dem Wechsel […]