Jeder, der sich schon einmal den Traum vom Bau des eigenen Hauses verwirklicht hat, weiß möglicherweise auch von den Schattenseiten eines solchen Unternehmens zu berichten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist.
Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.
Für Zündstoff auf der Baustelle ist demnach regelmäßig gesorgt… aber in diesem Spannungsfeld können spätere zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen oftmals durch eigenes vorbeugendes Verhalten sowie ggf. die frühzeitige Hinzuziehung eines kompetenten sach- und rechtskundigen Vermittlers verhindert werden.
Um entsprechendem Ärger vorzubeugen sollte man zumindest die nachfolgenden Tipps beherzigen:
1. Lassen Sie Bauverträge unbedingt von einem Fachmann vor Unterzeichnung prüfen. Die Kosten halten sich im Rahmen weniger hundert Euro und stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten eines „fehlgeschlagenen“ Bauvorhabens.
2. Selbst der perfekteste Vertrag kann nur bedingt schützen; erkundigen Sie sich daher schon im Vorfeld nach Referenzobjekten und den dortigen Ablauf des Bauvorhabens.
3. Vereinbaren Sie Sicherheitsleistungen (Bürgschaften) zur Absicherung der Gewährleistung oder einen Sicherheitseinbehalt.
4. Unbeliebt, aber sehr zu empfehlen, sind Vertragserfüllungsbürgschaften, die das Insolvenzrisiko während der Bauphase abfangen; die Kosten müssten Sie allerdings in der Regel selbst tragen.
5. Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest; auch die auf der Baustelle getroffenen Abreden sollten unbedingt sofort vor Ort oder nachträglich schriftlich fixiert werden.
6. Dokumentieren Sie ausgiebig den jeweiligen Baufortschritt; am besten sowohl in Form eines detaillierten „Tagebuches“, als auch mittels Fotos und/oder Videoaufzeichnungen.
7. Vereinbaren Sie detaillierte Ausführungsfristen als Vertragsfristen, denn nur so können Sie das finanzielle Risiko verspäteter Fertigstellung durch Vertragsstrafen auffangen; erforderlich ist aber der ausdrückliche Vorbehalt der Geltendmachung bei der Abnahme.
8. Bestehen auf einer förmlichen Abnahme, auch von Teilleistungen, und lassen Sie sich von fachkundigen Personen bei der Abnahme begleiten.
9. Läuft etwas nicht nach Ihren Vorstellungen, rügen Sie sofort und schriftlich.
10. Prüfen Sie Abrechnungen detailliert und rügen Sie Unstimmigkeiten sofort schriftlich.
Ralf Kurtenacker, Rechtsanwalt | Partner
zugleich zertifizierter Testamentsvollstrecker und Mediator