Digitales Testament? Zulässigkeit und Grenzen der Verwendung digitaler Technologien
Die Formgültigkeit letztwilliger Verfügungen ist immer wieder Gegenstand diverser juristischer Auseinandersetzungen. Diese Diskussion wird nicht nur von einigen sehr skurrilen Beispielen geprägt (wie etwa der tätowierte letzte Wille auf der Haut, der in Köln für Streit gesorgt hat), sondern sie wird insbesondere im Zuge der Digitalisierung allgemein einen immer größeren Umfang annehmen.
Das deutsche Erbrecht hält für „digitale Testamente“ keinerlei Sondervorschriften bereit. Ob die Nutzung digitaler Technologien der Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen im Wege steht beurteilt sich daher nach den allgemeinen Regeln.
Ein lediglich digital verfasstes Testament ist – auch wenn es (z.B. unter Verwendung von Eingabe-stiften) „von Hand“ auf einem iPad oder sonstigem Tablett-PC geschrieben wurde – jedenfalls kein formgültiges eigenhändiges Testament.
Allerdings kann nach der Rechtsprechung beispielsweise zum Zwecke der Testamentsauslegung (§ 2084 […]