Ein Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Kai-Daniel Friedrich,

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht

 

Wer kennt ihn nicht, den Hinweis auf Kfz-Werkstatt-Rechnungen, dass nach einem Räderwechsel die Radmuttern nach 50 km nachgezogen werden müssen. Wahrscheinlich schenken die wenigsten Autofahrer diesem Hinweis wirkliche Beachtung. Das kann aber folgenschwere Konsequenzen haben, wie das Landgericht München II nun in einem kürzlichen, allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden hat.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Der Besitzer eines getunten und hochpreisigen Mercedes-Benz AMG mit über 800 PS hatte sein Fahrzeug zum Räderwechsel in einer Werkstatt gebracht. Bei Abholung des Fahrzeuges nahm er auch die Rechnung mit dem bekannten Hinweis entgegen. Eine Überprüfung bzw. Nachziehen der Radmuttern nahm er in der Folge allerdings nicht vor. Das rächte sich, als der Besitzer des Fahrzeuges nach einer Fahrtstrecke von 100 km auf der Autobahn einen schweren Verkehrsunfall hatte, der letztlich darauf zurückzuführen war, dass sich eines der Hinterräder löste. Bei dem Unfall entstand an dem Fahrzeug ein hoher Sachschaden.

In dem nunmehr vor dem Landgericht München II verhandelten Verfahren nahm der Besitzer des Fahrzeuges die Werkstatt auf Schadensersatz in Anspruch. Er behauptete, dass die Räder an dem Fahrzeug nicht ordnungsgemäß montiert wurden. Das Gericht holte hierzu ein Sachverständigengutachten ein. Nach der durchgeführten Beweisaufnahme kam das Gericht zu dem Schluss, dass das betreffende Hinterrad von der Werkstatt nicht ordnungsgemäß montiert wurde und die beklagte Werkstatt demnach dem klagenden Autobesitzer grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Nach Ansicht des Gerichts muss sich der Autobesitzer allerdings ein Mitverschulden in Höhe von 30% anrechnen lassen, da er den Hinweis darauf, dass die Radschrauben nachzuziehen sind, zwar erhalten, jedoch nicht befolgt hat, sodass bei entsprechender Befolgung des Hinweises der Unfall hätte vermieden werden können.

 

Gerne steht Ihnen der Autor als Fachanwalt für Verkehrsrecht für Rückfragen zu den Themen „KFZ-Mängel“ und „Verkehrsunfälle“ zur Verfügung.

 

Kai-Daniel Friedrich, Rechtsanwalt | Partner
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