Ein Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Kai-Daniel Friedrich,

Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil der gängigen Praxis der privaten Krankenversicherer zu Beitragserhöhungen einen Riegel vorgeschoben und die Voraussetzungen hierfür klargestellt.

Zwar dürfen die privaten Krankenversicherer auch weiterhin die monatlichen Prämien ihrer Versicherungsnehmer in bestimmten Abständen erhöhen, allerdings haben die Versicherer dem Versicherungsnehmer die Erhöhung zu erklären. Damit die Anpassung formal korrekt und wirksam ist, muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Rechnungsgrundlage angeben, deren Veränderung ausschlaggebend war.

 

Die privaten Versicherer sind grundsätzlich nach § 203 Abs. 2 und 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) berechtigt, die Prämien und Bedingungen unter bestimmten Voraussetzungen neu festsetzen beziehungsweise anpassen. Dabei sind dem Versicherten allerdings nach § 203 Abs. 5 VGG die „maßgeblichen Gründe“ für die Neufestsetzung und die Änderungen mitzuteilen sind. Was das genau heißt, war bislang ungeklärt.

 

Das hat der Bundesgerichtshof nun in seinen Entscheidungen vom 16.12.2020 (Az. IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) klargestellt. Demnach muss der Versicherer dem Versicherten die Rechnungsgrundlage angeben, weshalb sich die Prämie erhöht hat. Damit sind bspw. Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeit gemeint. Die Mitteilung des Versicherer erfülle nach der Gesetzesbegründung den Zweck, dem Versicherten zu zeigen, „dass weder sein individuelles Verhalten noch eine freie Entscheidung des Versicherers Grund für die Beitragserhöhung war“.

 

Der Bundesgerichtshof entschied in diesem Zusammenhang übrigens auch, dass der Versicherer zwar fehlende Angaben nachholen kann, aber nicht mehr rückwirkend für die Vergangenheit. Bis dahin gezahlte Erhöhungen bleiben damit unwirksam und sind vom Versicherer an den Versicherten zurückzuzahlen, was die Entscheidung für die Versicherten interessant macht.

 

Gerne steht Ihnen der Autor als Fachanwalt für Medizinrecht für Rückfragen zu dem Thema „Beitragsrückzahlungen in der privaten Krankenversicherung“ zur Verfügung.

 

Kai-Daniel Friedrich, Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Medizinrecht
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