Ein Überblick von Herrn Rechtsanwalt Kai-Daniel Friedrich und Frau stud. jur. Sara Dokmanac

 

Der Bußgeldkatalog wurde aufgrund der Sicherheit im Straßenverkehr für 2020 stark verändert. Für alle Autofahrer heißt das, dass diese vor allem im Hinblick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen mit noch höheren Bußgeldern rechnen müssen und schon ab 21 km/h zu viel ein Fahrverbot drohen kann. Desto wichtiger ist es zu wissen, welche Änderungen es gibt und welche Rechte einem als Betroffenen im Falle eines Bußgeldbescheides zustehen.

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts

• … bis 10 km/: 20 Euro (bislang 10 Euro)
• … 11 bis 15 km/h: 40 Euro (bislang 20 Euro)
• … 16 bis 20 km/h: 60 Euro (bislang 30 Euro)
• … 21 bis 25 km/h: 70 Euro plus 1 Punkt
• … 26 bis 30 km/h: 80 Euro, 1 Monat Fahrverbot plus 1 Punkt
• … 31 bis 40 km/h: 120 Euro, 1 Monat Fahrverbot plus 1 Punkt
• … 41 bis 50 Euro: 160 Euro, 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkte
• … 51 bis 60 km/h: 240 Euro, 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkte
• … 61 bis 70 km/h: 440 Euro, 2 Monate Fahrverbot plus 2 Punkte
• … über 70 km/h: 600 Euro, 3 Monate Fahrverbot plus 2 Punkte

 

2. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts

• … bis 10 km/: 30 Euro (bislang 15 Euro)
• … 11 bis 15 km/h: 50 Euro (bislang 25 Euro)
• … 16 bis 20 km/h: 70 Euro (bislang 35 Euro)
• … 21 bis 25 km/h: 80 Euro, 1 Monat Fahrverbot plus 1 Punkt
• … 26 bis 30 km/h: 100 Euro, 1 Monat Fahrverbot plus 1 Punkt
• … 31 bis 40 km/h: 160 Euro, 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkt
• … 41 bis 50 km/h: 200 Euro, 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkte
• … 51 bis 60 km/h: 280 Euro, 2 Monate Fahrverbot plus 2 Punkte
• … 61 bis 70 km/h: 480 Euro, 3 Monate Fahrverbot plus 2 Punkte
• … über 70 km/h: 680 Euro, 3 Monate Fahrverbot plus 2 Punkte

 

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Stichtag ist der 28.04.2020.

 

Welche Rechte stehen einem im Falle eines Bußgeldbescheides zu?

Vor allem für Fahrer, die sich noch in der Probezeit befinden und/oder deren Existenz/Arbeitsplatz auf dem Spiel steht, kann ein Bußgeldbescheid gravierende Folgen mit sich tragen und eine außergewöhnliche Härte darstellen.

Ein Bußgeldbescheid ist aber von dem Betroffenen nicht einfach so hinzunehmen. Gemäß § 67 OWiG kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Der Einspruch bewirkt, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird und demnach auch die Geldbuße zunächst einmal nicht zu zahlen ist sowie auch ein eventuelles Fahrverbot nicht wirksam wird.

 

Hat ein Einspruch Aussicht auf Erfolg?

Es wäre schlichtweg falsch zu verallgemeinern, dass ein Großteil der erlassenen Bußgeldbescheide fehlerhaft sind und demach ein Einspruch grundsätzlich Aussicht auf erfolg bietet.

Allerdings haben die Bußgeldstellen bei der Abfassung eines Bußgeldbescheides eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben (wie bspw. Verjährungsfristen, Formvorschrifte, etc.) zu beachten. In der teilweise maschinellen Abfertigung der Bescheide kommt es hier durchaus zu Fehlern. Schleßlich ist auch die Frage relevant, ob die durchgeführte Messung überhhaupt rechtsfehlerfrei erfolgte. Auch hier ergeben sich immer wieder verteidigungsansätze, zumal die Messung von einem Gutachter überprüft werden kann.

 

Kann auch nur das Fahrverbot abgewendet werden?

Ja, eine anwaltliche Verteidigung bezogen auf das Fahrverbot ist möglich und auch in vielen Fällen erfolgsversprechend.

Bei einer sog. Rechtsfolgenverteidigung gilt es Gründe vorzubringen, warum die Anordnung eines Fahrverbotes für den jeweiligen Betroffenen eine außergewöhnliche Härte darstellt, die nicht gerechtfertigt ist. Ein Absehen vom Fahrverbot kann in diesen Fällen nicht selten durch eine gleichzeitige Erhöhung der Geldbuße erreicht werden.

Hier sind von dem Rechtsanwalt als Verteidiger allerdings persönliche Gründe des Betroffenen vorzutragen, weshalb ein persönliches Gespräch mit dem Betroffnen unumgänglich ist. Der Autor legt daher bei der Bearbeitung derartiger Bußgeldangelegenheiten großen Wert darauf, die persönliche Situation des Betroffenen gemeinsam zu besprechen. Nur so kann die Verteidigung gegen das Fahrverbot Aussicht auf Erfolg haben.

Zudem gilt es die regionale Unterschiede in Bezug auf die Rechtsprechung der Gerichte zu kennen.

 

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung ansonsten die Kosten?

Wer eine Rechtsschutzversicherung inkl. Verkehrsrecht hat, muss sich meist keine Sorgen machen. Die Rechtsschutzversicherungen tragen im Falle der Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid meist die Kosten für die anwaltliche Beratung, für die Vertretung gegenüber der Bußgeldbehörde sowie der Verteidigung durch alle Instanzen. Zudem übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen, der sich mit der Messung in technischer Hinsicht auseinandersetzt.

 

 

Gerne steht Ihnen der Autor als Fachanwalt für Verkehrsrecht für Rückfragen zur Verfügung. In einer Vielzahl von Bußgeldverfahren ist es uns schon gelungen, ein drohendes Fahrverbot abzuwenden und so den Führerschein für den Mandanten zu „retten“. Vereinbaren Sie einen Besprechungs- oder Telefontermin für eine kostenlose Ersteinschätzung.

 

Kai-Daniel Friedrich, Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Tel. +49 (0)2641 9085600 oder per E-Mail an kai.friedrich@anwaltsunion.de

 

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