Ein Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Kai-Daniel Friedrich

Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Bereits im April 2020 wurde der Bußgeldkatalog aufgrund der Sicherheit im Straßenverkehr stark verändert. Für alle Autofahrer hieß das, dass diese vor allem im Hinblick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen mit noch höheren Bußgeldern rechnen mussten und schon ab 21 km/h zu viel ein Fahrverbot drohte. Der Bußgeldkatalog vom April 2020 litt allerdings unter einem schweren Rechtsfehler, weshalb er bereits nach kurzer Zeit nicht mehr angewandt wurde. Stattdessen wurde solange erneut auf alten Bußgeldkatalog zurückgegriffen.

Ab 9. November 2021 gilt nun der überarbeitete neue Bußgeldkatalog. Dieser sieht höhere Bußgelder vor als der bisherige Bußgeldkatalog. Insbesondere Verstöße im Zusammenhang mit Rettungsgassen, Falschparken und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden teuer.
Ein kleiner Überblick:

Das Bußgeld fürs Falschparken erhöht sich u.a. beim unberechtigten Parken auf Geh- und/oder Radwegen oder in der Fußgängerzone auf 55 Euro. Gleiches gilt für unberechtigtes Parken in zweiter Reihe, auf einem Behindertenparkplatz oder auf Plätzen für Elektrofahrzeugen. Keine sichtbare Parkscheibe trotz Parkscheibenpflicht kostet künftig außerdem 20 Euro statt 10 Euro.

Die unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse kostet 240 Euro und obendrein 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Kommt es dabei zu einer Behinderung, Gefährdung oder gar Sachbeschädigung, sind es je nachdem 280 Euro, 300 Euro und 320 Euro. Damit droht dasselbe wie für das Nichtbilden einer Rettungsgasse.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bleibt es im neuen Bußgeldkatalog in Bezug auf Fahrverbote zwar bei den bisherigen Schwellwerten von mindestens 31 km/h zu schnell innerorts und 41 km/h außerorts bzw. zweimal 26 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres. Dafür werden Geschwindigkeitsüberschreitungen nunmehr aber oft sogar doppelt so teuer. So droht beispielsweise bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 16-20 km/h außerorts statt 30 Euro nun 60 Euro. Innerorts fallen statt 35 Euro nun 70 Euro an.

 

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Stichtag ist der 09.11.2021.

 

Welche Rechte stehen einem im Falle eines Bußgeldbescheides zu?

Vor allem für Fahrer, die sich noch in der Probezeit befinden und/oder deren Existenz/Arbeitsplatz auf dem Spiel steht, kann ein Bußgeldbescheid gravierende Folgen mit sich tragen und eine außergewöhnliche Härte darstellen.

Ein Bußgeldbescheid ist aber von dem Betroffenen nicht einfach so hinzunehmen. Gemäß § 67 OWiG kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Der Einspruch bewirkt, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird und demnach auch die Geldbuße zunächst einmal nicht zu zahlen ist sowie auch ein eventuelles Fahrverbot nicht wirksam wird.

 

Hat ein Einspruch Aussicht auf Erfolg?

Es wäre schlichtweg falsch zu verallgemeinern, dass ein Großteil der erlassenen Bußgeldbescheide fehlerhaft sind und demach ein Einspruch grundsätzlich Aussicht auf erfolg bietet.

Allerdings haben die Bußgeldstellen bei der Abfassung eines Bußgeldbescheides eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben (wie bspw. Verjährungsfristen, Formvorschrifte, etc.) zu beachten. In der teilweise maschinellen Abfertigung der Bescheide kommt es hier durchaus zu Fehlern. Schleßlich ist auch die Frage relevant, ob die durchgeführte Messung überhhaupt rechtsfehlerfrei erfolgte. Auch hier ergeben sich immer wieder verteidigungsansätze, zumal die Messung von einem Gutachter überprüft werden kann.

 

Kann auch nur das Fahrverbot abgewendet werden?

Ja, eine anwaltliche Verteidigung bezogen auf das Fahrverbot ist möglich und auch in vielen Fällen erfolgsversprechend.

Bei einer sog. Rechtsfolgenverteidigung gilt es Gründe vorzubringen, warum die Anordnung eines Fahrverbotes für den jeweiligen Betroffenen eine außergewöhnliche Härte darstellt, die nicht gerechtfertigt ist. Ein Absehen vom Fahrverbot kann in diesen Fällen nicht selten durch eine gleichzeitige Erhöhung der Geldbuße erreicht werden.

Hier sind von dem Rechtsanwalt als Verteidiger allerdings persönliche Gründe des Betroffenen vorzutragen, weshalb ein persönliches Gespräch mit dem Betroffnen unumgänglich ist. Der Autor legt daher bei der Bearbeitung derartiger Bußgeldangelegenheiten großen Wert darauf, die persönliche Situation des Betroffenen gemeinsam zu besprechen. Nur so kann die Verteidigung gegen das Fahrverbot Aussicht auf Erfolg haben.

Zudem gilt es die regionale Unterschiede in Bezug auf die Rechtsprechung der Gerichte zu kennen.

 

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung ansonsten die Kosten?

Wer eine Rechtsschutzversicherung inkl. Verkehrsrecht hat, muss sich meist keine Sorgen machen. Die Rechtsschutzversicherungen tragen im Falle der Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid meist die Kosten für die anwaltliche Beratung, für die Vertretung gegenüber der Bußgeldbehörde sowie der Verteidigung durch alle Instanzen. Zudem übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen, der sich mit der Messung in technischer Hinsicht auseinandersetzt.

 

 

Gerne steht Ihnen der Autor als Fachanwalt für Verkehrsrecht für Rückfragen zur Verfügung. In einer Vielzahl von Bußgeldverfahren ist es uns schon gelungen, ein drohendes Fahrverbot abzuwenden und so den Führerschein für den Mandanten zu „retten“. Vereinbaren Sie einen Besprechungs- oder Telefontermin für eine kostenlose Ersteinschätzung.

 

Kai-Daniel Friedrich, Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Tel. +49 (0)2641 9085600 oder per E-Mail an kai.friedrich@anwaltsunion.de

 

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