Ein Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Kai-Daniel Friedrich
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht
Die Bilder und Eindrücke aus dem schönen Ahrtal sind bedrückend. Nicht nur eine bedauerliche hohe Anzahl von Menschen haben ihr Leben verloren und wurden schwer verletzt, das Wasser hat auch eine Schneise der Verwüstung hinter sich gelassen. Häuser, Gewerbebetriebe, Brücken und Straßenzüge, ja ganze Ortschaften wurden von den Wassermassen zerstört. Der finanzielle Schaden für die Kommunen, Unternehmen und privaten Haushalte ist immens, die bisherigen Schätzungen gehen in die Milliarden.
Doch wer kommt für die Schäden auf?
Soweit Schäden an Straßen, Brücken und öffentlichen Einrichtungen entstanden ist, werden diese wohl letztlich vom Steuerzahler zu stemmen sein. Die Landkreise werden hierfür von den Ländern und dem Bund entsprechende Unterstützung aus Steuermitteln erhalten.
Aber was ist mit den Schäden der privaten Haushalte und der Gewerbebetriebe bzw. Unternehmen? Diese werden wohl erst mal selbst für die entstandenen Schäden aufkommen müssen, soweit sie nicht über eine entsprechende Wohngebäudehaftpflichtversicherung und Hausratversicherung verfügen. Für Unternehmen kommt zusätzlich eine Betriebsausfallversicherung in Betracht.
Damit es nachher nicht zu Problemen bei der Regulierung der Schäden kommt, ist es ratsam, von Anfang ein paar Dinge zu beachten. So sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und den Schaden melden. Die Versicherung wird meist zeitnah einen Schadengutachter zu Ihnen schicken, der sich ein Bild über die entstandenen Schäden macht und nachher einen Bericht für die Versicherung schreibt. Bis zum Eintreffen des Schadengutachters sollten die Schäden – wenn möglich – unverändert bleiben. Nur wenn Veränderungen sich nicht vermeiden lassen (z. B. weil Teile des Daches auf die Straße gestürzt sind und diese geräumt werden muss), sind Änderungen erlaubt. Dann besteht aber eine umfangreiche Dokumentationspflicht durch Fotos.
Auch wenn Ihre finanzielle Situation durch diese Naturkatastrophe mehr als angespannt ist, sollten Sie vorsichtig bei „unbürokratischer Soforthilfe“ und pauschalen (ohne weitere Prüfung) Abfindungsangeboten sein. Hier gilt es genau zu prüfen, ob es sich bei der Soforthilfe nur um eine Vorschusszahlung handelt oder gar um eine abschließende Abfindung. Bei pauschalen Abfindungsangeboten sollten Sie genau prüfen, ob Sie mit der Versicherungsleistung auch wirklich auskommen, um den Schaden zu beheben.
Wir als Kanzlei sowie auch einige unserer Mitarbeiter/Kollegen persönlich sind von der fürchterlichen Ahr-Hochwasserkatastrophe betroffen. Unser Büro in Bad Neuenahr wurde vollkommen zerstört.
Wir möchten daher unseren Beitrag zum Wiederaufbau unseres schönen Ahrtals leisten und bieten Geschädigten eine kostenfreie Erstberatung in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Bei Fragen und Problemen zur Regulierung des Hochwasserschadens, sei es am Fahrzeug oder Eigenheim, vereinbaren Sie bitte gerne einen Telefontermin, schreiben uns eine E-Mail hochwasserhilfe@anwaltsunion.de oder nutzen unser untenstehendes Kontaktformular.
Kai-Daniel Friedrich, Rechtsanwalt | Partner
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