Ein Überblick von Herrn Rechtsanwalt Kai-Daniel Friedrich und Frau stud. jur. Sara Dokmanac

 

Der Abgaswerte-Betrug des Volkswagenkonzerns wurde im September 2015 bekannt. Seitdem zieht sich der Streit rund um den sogenannten „Dieselskandal“ für die betroffenen VW-Kunden jahrelang hin.

Nach fünf Jahren soll zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband und VW am 28. Februar 2020 nun endlich ein außergerichtlicher Vergleich zustande gekommen sein. Laut der Verbraucherzentrale handelt es sich um Entschädigungen von bis zu 830 Millionen Euro.

Doch diejenigen, denen ein Schadensersatzanspruch zusteht, müssen sich bis spätestens zum 20. April 2020 entscheiden. Umso wichtiger ist es, sich jetzt zu informieren, welche Möglichkeiten einem offenstehen.

 

Wie sieht das Vergleichsangebot aus?

Im Durchschnitt beträgt die Entschädigung laut der Verbraucherzentrale rund 15 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeugs. Der genaue Wert variiert nach Modell und Jahrgang zwischen 1350 und 6257 Euro.

Der Volkswagenkonzern schreibt die rund 260.000 Betroffenen seit dem 19 März 2020 an und teilt diesen auf dem Postweg die Zugangsdaten für das Internetportal www.mein-vw-vergleich.de mit. Darüber kann das individuelle Vergleichsangebot eingesehen werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit den Vergleich über ein Call-Center zu schließen.

Daraufhin kann man sich rechtlich bei einem Anwalt nach Wahl auf Kosten von VW beraten lassen, soweit der Betrag 190 Euro netto nicht übersteigt. Wenn man sich nach der Beratung entschließt individuell Klage zu erheben, werden die Kosten jedoch nicht übernommen.

 

Wer hat einen Anspruch?

Um ein Vergleichsangebot zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen vorliegen.

Zunächst müsste das erworbene Fahrzeug mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet sein. Des Weiteren müsste man im Klageregister zur Musterfeststellungsklage gegen VW eingetragen sein und den Wohnsitz im Zeitpunkt des Kaufs in Deutschland gehabt haben.

Es werden nur Fahrzeuge berücksichtigt, die vor dem 01.01.2016 erworben wurden. Hierbei muss eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II an Volkswagen übermittelt werden oder alternativ die Kopie des Kaufvertrags vorgelegt werden. Zuletzt dürften die Ansprüche des Betroffenen nicht bereits an Dritte abgetreten worden sein, ein rechtskräftiges Urteil vorliegen oder bereits zuvor ein Vergleich abgeschlossen worden sein.

Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Betroffenen aktuell auch noch Eigentümer des Fahrzeugs sind.

 

Welche Möglichkeiten bestehen?

Zum Einen kann man das Angebot unter Wahrung der Fristen annehmen und innerhalb von zwölf Wochen den vereinbarten Betrag erhalten. In diesem Fall verzichtet man automatisch auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche im Zusammenhang mit der Manipulationssoftware EA189. Nicht inbegriffen sind Ansprüche, die daraus entstehen könnten, dass durch die Entziehung der Genehmigung durch eine Behörde die Nutzung im Straßenverkehr untersagt wird oder dass künftig eine Hardware-Nachrüstung von VW angeboten wird.

Zum Anderen kann man das Angebot allerdings auch ablehnen. Dann besteht die Möglichkeit eine Individualklage einzureichen, um möglichst ein besseres Ergebnis (höhere Entschädigungssumme oder sogar Rückgabe des Fahrzeges gegen Erstattung des Kaufpreises) zu erzielen. Durch die Eintragung im Register der Musterfeststellungsklage wurde die Verjährung bis Oktober 2020 gehemmt. Mithin ist die Erhebung der Klage bis zu diesem Zeitpunkt möglich. Diese Möglichkeit steht auch denen offen, die bis zu dem Stichtag des 20. April 2020 kein Angebot erhalten haben.

Man sollte sich hierbei in jedem Fall rechtlich beraten lassen. Die rechtliche Beratung ist im Falle der Annahme des Vergleichs für Sie als Kunden kostenlos. Der Volkswagen-Konzern übernimmt in diesem Fall die Kosten bis zu einem betrag in Höhe von 190,00 Euro (zzgl. USt.).

 

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung ansonsten die Kosten?

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, muss sich meist keine Sorgen machen. Die Rechtsschutzversicherungen tragen im Falle einer Individualklage gegen Volkswagen meist die Kosten für die anwaltliche Beratung, für die außergerichtliche Geltendmachung und für Klagen durch alle Instanzen.

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann vor Gericht unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen. Ein weiterer Weg der Finanzierung ist der über sogenannte Prozessfinanzierer.

 

Gerne steht Ihnen der Autor als Fachanwalt für Verkehrsrecht, der bereits eine Vielzahl von VW-Kunden erfolgreich vertreten hat, zum Thema „VW-Vergleich“ zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierfür einen Besprechungs- oder Telefontermin für eine kostenlose Ersteinschätzung.

 

Kai-Daniel Friedrich, Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Tel. +49 (0)2641 9085600 oder per E-Mail an kai.friedrich@anwaltsunion.de

 

oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf: