Erschließungsbeitrag oder Ausbaubeitrag?
Ein Beitrag von Frau Rechtsanwältin Christina Paquet
Wer ein Grundstück oder ein Haus kauft oder bereits Eigentümer einer Immobilie ist, muss sich mit der Frage der Erschließungsbeiträge oder der Ausbaubeiträge für den Straßenbau befassen.
Der Erschließungsbeitrag kann nur für die erstmalige (endgültige) Herstellung einer Verkehrsanlage erhoben werden. Die Eigentümer der Grundstücke, die durch diese Straße erschlossen werden, sind beitragspflichtig. Auf diese werden 90 % der Kosten umgelegt. Die Forderungen können fünf- oder sechsstellige Höhen erreichen.
Erschließungsbeiträge werden von den Kommunen mitunter erst nach Jahrzehnten eingetrieben. Die Beitragspflicht kann aber nicht unbegrenzt erfolgen, sondern ist auf 20 Jahre begrenzt. Die Frist beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem die Vorteilslage eintrat.
Von den Erschließungsbeiträgen zu unterscheiden sind die Straßenausbaubeiträge. Straßenausbaubeiträge können für die Erneuerung, Erweiterung oder […]