Fahrverbot nach qualifiziertem Rotlichtverstoß? Nicht unbedingt!
Ein Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Jeff Doemer
In einem Zeitalter, in dem die Dichte im Straßenverkehr ständig zunimmt, sind sie zur Regelung eines sicheren und flüssigen Verkehrs von unseren Straßen nicht mehr wegzudenken. Die Rede ist von sogenannten „Verkehrslichtzeichenanlagen“; die schöne juristische Bezeichnung für eine Verkehrsampel.
Sicherlich ist es jedem Autofahrer bereits widerfahren. Aufgrund von Unachtsamkeit oder in der Annahme, es sei doch noch „kirschgrün“, ist es schnell passiert: Die Haltelinie wird trotz aufleuchtendem Rotlicht überfahren. Dies stellt eine sog. Ordnungswidrigkeit dar und wird mit erheblichen Konsequenzen sanktioniert.
Im günstigsten Fall sind dann mindestens 90 € Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg fällig.
Aber Achtung! Zeigte die Lichtzeichenanlage bereits länger als 1 Sekunde „rot“ an, so liegt ein sog. qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Hier wird dann […]