Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2023
Ein Beitrag von Frau Rechtsanwältin Anja Thurn
Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Aus der vor kurzem veröffentlichten Düsseldorfer Tabelle, welche ab 01. Januar 2023 Geltung erhält, ergibt sich, dass nicht nur die Unterhaltsbeträge für die unterhaltsberechtigten Kinder angehoben, sondern auch die Selbstbehaltssätze der Unterhaltsverpflichteten ganz erheblich erhöht worden sind.
So erhöht sich einerseits der Mindestunterhalt für Kinder bis zum einschließlich fünften Lebensjahr von 396 € auf 437 €, für sechs- bis elfjährige Kinder von 455 € auf 502 € sowie für 12- bis 17-jährige Kinder von 533 € auf 588 €. Unter Berücksichtigung der Erhöhung des Kindergeldes für alle Kinder auf 250 € belaufen sich die Zahlbeträge nunmehr für bis zu fünfjährige Kinder auf 312 €, für sechs- bis elfjährige […]